Publikationen - Positionspapiere
scienceindustries weist die Revisionsvorlage zur KVV und KLV zurück
07.10.2022
scienceindustries lehnt die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) entschieden ab und weist die Revisionsvorlage zur Überarbeitung zurück. Die Änderungen stehen nicht im Einklang mit den jüngst erfolgten Beschlüssen des Parlaments, verschärfen die bestehenden Probleme beim Patientenzugang und sind mit den laufenden Kostendämpfungspaketen nicht koordiniert.
Die Schweizer Pharmaindustrie bekennt sich zu einem qualitativ hochwertigen und nachhaltig finanzierbaren Gesundheitswesen. Mit regelmässigen und institutionalisierten dreijährlichen Preisüberprüfungen bei Medikamenten erbringt sie denn auch jährlich wiederkehrende Einsparungen von über einer Milliarde Franken. Gleichzeitig ist diese Industrie eine der wichtigsten Stützen der Schweizer Wirtschaft.
Widerspruch zu Politik und Gesetz
Die Verordnungsänderungen stehen nicht im Einklang mit den jüngst erfolgten Beschlüssen des Parlaments und sind mit den laufenden Kostendämpfungspaketen (Kostenziele, Kostendämpfungspaket 2) nicht koordiniert. Verschiedene Änderungen stehen im Widerspruch zu Bundesgesetzen, namentlich zum Krankenversicherungsgesetz (KVG), Heilmittelgesetz (HMG) oder zum Patentgesetz (PatG), was rechtsstaatlich fragwürdig ist.
Patientinnen und Patienten sind die Verlierer
Die bestehenden, dringenden Probleme bei der Aufnahme von innovativen Medikamenten in die Spezialitätenliste (SL) werden keiner Lösung zugeführt, sondern vielmehr verschärft. Der Zugang zu neuen Therapien wird für die Patientinnen und Patienten mit den Revisionsvorschlägen weiter verzögert oder sogar verhindert, da die Hürden für eine Vergütung unüberwindbar werden: Denn die geplanten Evidenzanforderungen bei der Einzelfallvergütung können bei off-label Behandlungen, welche derzeit rund 80% aller Einzelfälle ausmachen, in aller Regel so nicht erreicht werden. Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen haben somit im medizinisch begründeten Ausnahmefall keinen Zugang zu dringend benötigten Therapien.
Versorgungssicherheit nicht durch Kostengünstigkeit gefährden
Die Revision wird die Versorgungssicherheit auf allen Ebenen in erheblichem Masse beeinträchtigen, denn sie setzt einseitig nur auf Kostengünstigkeit, obwohl das KVG eine ausgewogene Berücksichtigung von Qualität und Kosten vorsieht. Viele Medikamente, vor allem in der Grundversorgung, könnten nicht mehr kostendeckend vermarktet werden. Auch wird die künftige Verfügbarkeit vieler Arzneimittel gefährdet sein, die bereits heute sehr tiefe Tagestherapiekosten aufweisen und sich zwecks Behandlung von Indikationen mit einer hohen Prävalenz sehr bewährt haben. Gleichzeitig laufen zum Thema Versorgungssicherheit vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) initiierte Arbeiten unter Einbezug zahlreicher Stakeholder, deren Ergebnisse es vorerst abzuwarten gilt.
Geistiges Eigentum wird geschwächt
Die Revision führt zudem zu einer Schwächung des Patentschutzes - dies bloss gestützt auf die Begründung, dass die Gültigkeit des Patentschutzes für das BAG schwer zu überprüfen sei. In einem Rechtsstaat wie der Schweiz darf dies aber kein Argument sein. Vielmehr müssen zweckmässige Abläufe zur Überprüfung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte im BAG geprüft werden.
Regulierungsfolgeabschätzung liegt nicht vor
Es liegt keine Regulierungsfolgeabschätzung vor. Die Verordnungsänderungen werden aber weitreichende, insbesondere für die Patientinnen und Patienten negative Auswirkungen haben (Versorgungsprobleme mit bestehenden, günstigen Präparaten; langer Ausschluss von neuen Therapien; sehr hoher Selbstbehalt etc.), ohne dass in verlässlicher Weise abgeklärt wurde, ob dadurch überhaupt eine für das Gesundheitssystem vertretbare Einsparung resultiert.
Bundesrat muss Vorlage grundlegend überarbeiten
Die geplanten Änderungen sind inakzeptabel. scienceindustries lehnt diese daher entschieden ab und weist die Revisionsvorlage zur Überarbeitung zurück. Für die Revision von KVV und KLV muss zwingend eine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt und die Massnahmen mit den laufenden Projekten des Bundes zur Versorgungssicherheit koordiniert werden. Bei der Ausarbeitung einer neuen, mit dem Kostendämpfungspaket 2 abgestimmten Vorlage sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Fokussierung des Art. 71a-d KVV auf den Zugang in medizinisch begründeten Einzelfällen;
- Beschleunigung des ordentlichen SL-Aufnahmeprozesses;
- Versorgungssicherheit darf nicht weiter gefährdet werden;
- Verzicht auf eine einseitige Fokussierung auf dem Billigstprinzips;
- Bessere Berücksichtigung des geistigen Eigentums.
Sie finden hier die ausführliche Stellungnahme von scienceindustries.