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4. Offenlegung zwischen Pharma Gesundheitsdienstleistern
Wie in den drei vorangegangenen Jahren legen rund 60 in der Schweiz tätige Pharmaunternehmen ihre Abgeltungen für Beratungs- und Dienstleistungen an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen bis spätestens 30. Juni 2019 auf ihren Internetseiten offen. Diese Transparenz soll das Vertrauen in die wichtige Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren fördern und damit einen Beitrag zur hohen Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten leisten.
14.06.2019
Abgeltungen der Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und Gesundheitsversorgern werden zum vierten Mal offengelegt
Für die Erforschung und Entwicklung neuer Medikamente und Therapien ist der Austausch zwischen Pharmaunternehmen und Ärzteschaft, Apothekern, Spitälern sowie Forschungsinstitutionen und Patientenorganisationen unverzichtbar. Denn nur im steten Erfahrungsaustausch können neue Therapien entwickelt und erprobt sowie bestehende verbessert werden. Daraus ergeben sich verschiedene Kooperationen zwischen der Industrie und diversen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, wie Forschungszusammenarbeiten, Referententätigkeiten an Kongressen, Mitwirkung in Beratungsgremien und mehr. Die vielfältigen Tätigkeiten ziehen wiederum angemessene Vergütungen bei den Leistungserbringern nach sich.
Um diese Beziehungen für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, hat scienceindustries gestützt auf den «Disclosure Code» der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations in der Schweiz EFPIA, in Abstimmung mit weiteren Schweizer Pharmaverbänden, den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) verabschiedet, welchen rund 60 Pharmaunternehmen unterzeichnet haben. Gemessen am Umsatz decken diese schätzungsweise rund 85% des gesamten Schweizer Markts für verschreibungspflichtige Medikamente ab.
Der PKK schreibt vor, dass Pharmaunternehmen ihre Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Gesundheitsorganisationen vertraglich regeln müssen. Die Abgeltung solcher Dienstleistungen haben Pharmaunternehmen jeweils jährlich für das Vorjahr bis spätestens 30. Juni auf ihren Internetseiten offenzulegen. Nach der erstmaligen Publikation im Jahr 2016 legen die Unterzeichnerfirmen nun bereits zum vierten Mal ihre Vergütungen an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen offen. So werden ihre Abgeltungen, die sie an Fachpersonen und -organisationen für deren Dienstleistungen entrichtet haben, transparent und interessierte Kreise erhalten die Möglichkeit, sich über diese Beziehungen ein Bild zu verschaffen.
Mit der Initiative soll das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung und in die Forschung weiter gestärkt werden. Für die Aufsicht über den PKK in der Schweiz ist das Kodex-Sekretariat bei scienceindustries, dem Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences, zuständig.
Mehr Informationen: https://www.scienceindustries.ch/pkk
Medienmitteilung zum Download (PDF): Deutsch / Französisch / Italienisch
Weitere Auskünfte:
scienceindustries
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marcel.sennhauser@scienceindustries.ch
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