Services - Pharma-Kooperations-Kodex
Praxis zum Pharma-Kooperations-Kodex
17.05.2023
Aufgrund seiner Erfahrungen gibt das Kodex-Sekretariat nach Bedarf Empfehlungen zur korrekten Anwendung des Pharmakodex sowie des Pharma-Kooperations-Kodex heraus.
Empfehlungen zum Pharma-Kooperations-Kodex
- Nr. 1: Fehlende Einwilligung von Fachpersonen und Gesundheitsversorgungs-Organisationen in die Offenlegung.
- Nr. 2: Durchführung von Veranstaltungen: Offenlegung geldwerter Leistungen.
- Nr. 3: Unterstützung von Patientenorganisationen durch Pharmaunternehmen: Vertragliche Regelung und Offenlegung geldwerter Leistungen.
- Nr. 4: HCO-Begriff: Wann liegt eine Gesundheitsversorgungs-Organisation vor, über deren Nennung gemäss PKK offengelegt werden kann?
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