Publikationen - Standpunkte
Standpunkte Sondersession 2020
Die Standpunkte (PDF) von scienceindustries zu den Geschäften, welche in der Sondersession 2020 vom Nationalrat behandelt werden.
26.10.2020
Mit scienceindustries, dem Schweizer Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences, bleiben Sie über die Standpunkte unserer Industrien zu den Geschäften, welche von den Eidgenössischen Räten in den Sessionen behandelt werden, informiert.
19.046 Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1)
NEIN zu vereinfachten Parallelimporten, dem Beschwerderecht für Versicherer und der Verhandlung von Rabatten zwischen Versicherer und Leistungserbringern. Patentabgelaufene Arzneimittel und Generika können bereits nach geltendem Recht mittels Antrag bei der Zulassungsbehörde Swissmedic in die Schweiz importiert werden. Dazu müssen die Fach- und die Patienteninformation sowie die Angaben auf der Packung des eingeführten Arzneimittels denjenigen des in der Schweiz bereits zugelassenen Arzneimittels entsprechen. Zu ändern sind insbesondere die Zulassungs- und Chargennummer sowie die Abgabekategorie. Desweitern müssen die Angaben auf der Verpackung in mindestens zwei Amtssprachen abgefasst sein. All diese Massnahmen dienen der Fälschungs- und der Patientensicherheit in der Schweiz und müssen der Swissmedic zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend vorliegen. Überdies schwächen vereinfachte Parallelimporte die Versorgungssicherheit. Durch die Abhängigkeit von Zwischenhändlern geht die Planbarkeit für die Lagerhaltung in der Schweiz verloren. Bei der Belieferung würden jeweils jene Länder bevorzugt, die aktuell den besten Preis anbieten. So kann keine krisenresistente und vertrauenswürdige Lagerhaltung sichergestellt werden. Dabei hat uns die Corona-Krise gezeigt, wie wichtig eine beständige Lagerhaltung ist. Den Vorschlag der vereinfachten Parallel-importe gilt es daher zu streichen.
Ein Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen Entscheide der Spezialitätenliste (SL-Entscheide) würde für weitere Verzögerungen in der Aufnahme von neuen Therapien sorgen und damit Patienten den Zugang zu innovativen Arzneimitteln erschweren. Das System würde verkompliziert und verlangsamt. Generell ist nicht nachvollziehbar, weshalb Versicherer in ihrer Rolle als Rückerstatter ein Mitspracherecht bei SL-Entscheiden erhalten sollen. Als Parteien in jeweiligen Preisverhandlungen treten nach wie vor ausschliesslich Arzneimittelfirmen und das Bundesamt für Gesundheit BAG auf. Den Vorschlag des Beschwerderechts für Krankenversicherer gilt es ebenso zu streichen.
Eine Verankerung zusätzlicher Rabatte zwischen Leistungserbringer und Versicherer auf Gesetzesstufe ist abzulehnen. Bei den Preisen der Spezialitätenliste handelt es sich um behördlich festgelegte (Höchst-)Preise. Vergünstigungen gehören vollumfänglich den Versicherten oder müssen für Qualitätsverbesserungen der Leistungen eingesetzt werden. Mit dem vorliegenden Mehrheitsvorschlag würde den Versicherern eine (unangemessen hohe) Einnahmequelle zur freien Verfügung verschafft, ohne Mehrwert für den einzelnen Versicherten. Den Vorschlag zu den verhandelten Rabatten gilt es daher zu streichen.
20.3939 Po. SGK-NR. Arzneimittel und Impfstoffe. Gewährleistung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung
NEIN zum Postulat. Eine Verpflichtung von Zulassungsinhaberinnen, zu jeder Zeit ihre Arzneimittel für die ganze Schweizer Bevölkerung bereit zu halten, würde die Versorgungssicherheit nicht erhöhen. Vielmehr würde eine solche Bestimmung aufgrund von Nachfrageunsicherheiten und den finanziellen Zusatzbelastungen eine abschreckende Wirkung erzielen, die zum Rückgang der Zulassungsgesuche und zu dauerhaften Versorgungsengpässen führen könnte. Hinzu kommt, dass parallele Arbeiten zur laufenden Überprüfung der Versorgungssicherheit (z.B. Mo. 20.3166) vermieden werden sollten.
19.3975 Mo. Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs
NEIN zur Motion. scienceindustries teilt die Ansicht des Bundesrates, dass die Motion den bestehenden Aufträgen zur Bekämpfung der Hochpreisinsel widerspricht, und die Umsetzung zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten ginge. Die tiefere Wertfreigrenze würde zu einer wesentlichen Zunahme der geringfügigen Verzollungen im Reiseverkehr und damit zu einer Zunahme der Bürokratie führen, die nur mit einem unverhältnismässigen Aufwand für die Eidgenössische Zollverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen wäre und somit in einem ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis resultieren würde.
15.438 Pa. Iv. Berberat: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament
NEIN zum Vorschlag der SPK-N, welche den Ansprüchen für eine transparente Interessenvertretung nicht (mehr) genügt. Die Vorlage stellt nun eine Mischung aus detaillierten Vorschriften für die Parlamentarier/-innen selber, einer ganzen Anzahl Regeln für Besucher/-innen (darunter Lobbyisten/-innen) sowie kaum funktionstüchtigen Vorschriften für die Publikation von Zutrittsbewilligungen dar. Statt der Transparenz wird mit dem Vorschlag die Bürokratie erhöht. Zielführender sind eine funktionierende Selbstregulierung mit Register und eine Akkreditierung gemäss OECD-Standards.