Der Bundesrat hat am 17. November 2021 die Gesetzesänderungen verabschiedet, die für die Neuorganisation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln erforderlich sind. Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel wird per 1. Januar 2022 vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) transferiert. Die Industriegruppe Agrar hält eine Verbesserung des Zulassungssystems für Pflanzenschutzmittel für dringend erforderlich und hofft, dass damit das aktuell schleppende Bewilligungsverfahren effizienter wird und Landwirte auch in der Schweiz von neuen, verbesserten Wirkstoffen profitieren können. Denn eine enorme Anzahl an Gesuchen staut sich im Zulassungsverfahren, dies zum Teil seit mehreren Jahren.  

Harmonisierung mit der EU wäre eine Entlastung für Behörden und Landwirtschaft

Diese unbefriedigende Situation könnte sich rasch verbessern, wenn die Schweizer Behörde die EU-Zulassungsentscheide übernehmen würden. Dies wäre kein grosser Schritt, denn die Schweizer Zulassung für Pflanzenschutzmittel ist bereits heute weitgehend mit dem EU-Verfahren harmonisiert. Die wissenschaftliche Risikoabschätzung erfolgt auch hierzulande nach international vereinbarten Methoden (OECD, EU) und basiert grösstenteils auf den genau gleichen Daten und Studien, welche in der EU berücksichtigt werden.

Innovation ist Teil der Lösung für mehr Nachhaltigkeit

Die Zahl der verfügbaren Pflanzenschutzmittel ist in den letzten Jahren in der Schweiz erheblich zurückgegangen. Der Zulassungsprozess für Pflanzenschutzmittel wurde immer langsamer und ist seit der Gewährung des Verbandsbeschwerderechtes praktisch vollständig blockiert. Die Behörden nehmen laufend ältere Mittel vom Markt, lassen aber gleichzeitig keine neuen Pflanzenschutzmittel zu. Dabei sind neue Wirkstoffe in der Regel spezifischer, wirksamer und umweltverträglicher. Dieser Mangel an Produkten macht sich immer stärker bemerkbar. Immer mehr Kulturen können nur noch ungenügend geschützt werden. Das gilt für den biologischen wie den konventionellen Landbau gleichermassen.

Sonderbewilligungen sind nicht zielführend

Neben dem Wegfall vieler Wirkstoffe werden in den letzten Jahren ständig neue Massnahmen und Programme eingeführt, nicht zuletzt im Rahmen der Umsetzung der Pa. Iv. 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren". Auch wenn die Industrie das Ziel einer Reduktion der Risiken von Pflanzenschutzmitteln unterstützt, darf nicht vergessen werden, dass all diese Massnahmen die Anwendung von dringend notwendigen Pflanzenschutzmitteln weiter einschränken. Die Idee, den Landwirten die von ihnen benötigten Pflanzenschutzmittel mittels Sonderbewilligungen zur Verfügung zu stellen, ist nicht praktikabel. Auch wenn die Kantone in der Lage wären, rasch zu handeln: Die Lieferanten werden die benötigten Produkte in der Schweiz kaum mehr an Lager halten, solange diese de facto verboten sind. Für sie ist ein Minimum an Planungssicherheit nötig.

Als Vertreterin der forschenden Industrie plädiert die Industriegruppe Agrar für solide Grundlagenforschung und eine sachgerechte Regulierung, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig Risiken zu reduzieren. Dazu gehört ein effizienter und wissenschaftsbasierter Zulassungsprozess mit verbindlichen Fristen.

Weitere Auskünfte:

Sabrina Ketterer, Kommunikation
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Anna Bozzi, Leiterin Ernährung & Agrar
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