
Publikationen - Medienmitteilungen
Forschende Industrien nehmen Mercosur-Abkommen zur Kenntnis
03.07.2025
Basel / Zürich, 3. Juli 2025 Interpharma, scienceindustries und Swiss Biotech Association nehmen den Abschluss des EFTA-Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und den MERCOSUR-Staaten zur Kenntnis. Wir befürworten grundsätzlich Freihandel als Motor für offene Märkte und Wohlstand. Entscheidend für innovative Schweizer Unternehmen ist aber ein effektiver Schutz des geistigen Eigentums. Aus diesem Grund erachten die innovativen Industrien es als absolut notwendig, dass die Schweizer Regierung die Durchsetzung der Schutzstandards gemäss den geltenden WTO-TRIPS-Regeln eng begleitet.
Interpharma, scienceindustries und die Swiss Biotech Association begrüssen, dass sich die MERCOSUR-Staaten mit dem jetzt abgeschlossenen Abkommen klar zu den Standards des WTO-TRIPS-Abkommens zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums bekennen.
Für die innovativen Schweizer Industrien ist es absolut essenziell, dass das geistige Eigentum geschützt ist, unabhängig davon, ob Güter importiert oder lokal hergestellt werden. Für die innovativen Unternehmen in Pharma, Chemie und Biotechnologie ist ausserdem der angemessene Schutz von Testdaten aus klinischen Studien zur Medikamentenzulassung unerlässlich. In diesem Bereich hätten wir uns im neuen Freihandelsabkommen mehr Klarheit gewünscht.
Wir zählen nun darauf, dass die Schweizer Regierung mögliche Herausforderungen mit der Durchsetzung der Schutzstandards sowie künftige Verbesserungen im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung des Schutzes des geistigen Eigentums in dem im Freihandelsabkommen vorgesehenen Gemischten Ausschuss proaktiv mit den MERCOSUR-Staaten aufnehmen wird. Die vereinbarte Überprüfungsklausel bietet der Schweizer Regierung das dafür nötige Instrument.
Angesichts des internationalen Drucks und der geopolitischen Spannungen ist es im aktuell herausfordernden Marktumfeld besonders wichtig, die Rahmenbedingungen für die Life-Sciences-Industrien mittels tragfähiger internationaler Vereinbarungen, aber auch durch entsprechende Massnahmen im eigenen Land, zu verbessern.
Kontakte
Dr. René Buholzer, CEO und Delegierter des Vorstands von Interpharma
+41 79 590 98 77
Dr. Stephan Mumenthaler, Direktor scienceindustries
+41 44 368 17 20
Dr. Michael Altorfer, CEO Swiss Biotech Association
+41 79 636 10 67
Anhang: Bedeutung von geistigem Eigentum für die forschende Industrie
Forschende Industrien investieren grosse Summen für die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte. Beispielsweise kostet die Entwicklung eines neuen Medikaments in der Regel mehr als zwei Milliarden Franken. Wenn eine Innovation erst einmal gefunden und entwickelt wurde, ist ihre Nachahmung häufig einfach und mit geringen Kosten möglich. Wirtschaftlich ist es nur möglich, die erforderlichen Investitionen aufzubringen, wenn ein Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet ist.
Die WTO hat im TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) Minimalanforderungen für den Schutz des geistigen Eigentums definiert, die die Mitgliedsstaaten erfüllen müssen. Für Patente gilt Folgendes:
TRIPS - Article 27 (Patentable Subject Matter)
… patents shall be available for any inventions, whether products or processes, in all fields of
technology, provided that they are new, involve an inventive step and are capable of industrial
application.
… patents shall be available and patent rights enjoyable without discrimination as to the place of
invention, the field of technology and whether products are imported or locally produced.
WTO-Länder dürfen daher nicht verlangen, dass Produkte lokal produziert werden müssen, um einen wirksamen Patentschutz zu erlagen. Eine «forced localization» widerspricht auch dem Gedanken von freiem Handel, insbesondere, wenn Länder Mitglieder eines Freihandelsabkommens sind.
Ein grosser Teil der Entwicklungskosten von neuen Medikamenten entfällt auf die klinische Testung. Daten, die hierbei generiert werden, weisen nicht nur die Wirksamkeit und Verbesserung gegenüber dem standard of care nach, sondern dienen auch der Aufklärung von etwaigen Nebenwirkungen und sind somit essenziell für die Sicherheit von Patienten.
Um die hohen Investitionen in klinische Testung zu ermöglichen, wurde von den WTO-Staaten ein Schutz von Testdaten vereinbart:
TRIPS - Article 39 (Protection of Undisclosed Information)
Members, when requiring, as a condition of approving the marketing of pharmaceutical or of agricultural
chemical products which utilize new chemical entities, the submission of undisclosed test or other data,
the origination of which involves a considerable effort, shall protect such data against unfair commercial
use. In addition, Members shall protect such data against disclosure, except where necessary to protect
the public, or unless steps are taken to ensure that the data are protected against unfair commercial use.
Diese Vereinbarung gewährleistet, dass Investitionen in die klinische Testung, die von einem Innovator getätigt wurden, nicht einfach für die Zulassung von Nachahmerprodukten genutzt werden können.

Newsletter anmelden
