Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences

Dossiers - Klima- und Energiepolitik

Forderungen zu den Strompreisen

22.09.2022

Die Auswirkungen auf die gesamte Schweizer Volkswirtschaft infolge der massiv gestiegenen Strompreise sind enorm. Insbesondere die Unternehmen der Chemie, Pharma und Life Sciences kann dies vor grosse Herausforderungen stellen. Aufgrund der ausserordentlichen Situation, die auf einen Krieg in Europa zurückzuführen ist, sind ausserordentliche Massnahmen notwendig, kurz-, mittel- und langfristig.

Für das kommende Jahr wird Strom für die Schweiz aktuell bei etwa 600 CHF/MWh gehandelt (06.09.2022) – für die Folgejahre sind die Terminmarktpreise zwar deutlich tiefer, aber auch wesentlich unsicherer, da die Märkte nicht sehr liquide sind. Während die Strommarktpreise aufgrund der hohen Produktionskosten von Gaskraftwerken (im Ausland) in die Höhe schnellten, blieben die Produktionskosten von Schweizer Kern- und Wasserkraftwerken unverändert.

Diese Schweizer Kraftwerke produzieren jährlich ungefähr 60 TWh, etwa soviel, wie auch Strom pro Jahr in der Schweiz verbraucht wird. Eine einfache Rechnung illustriert die Umverteilung von Verbrauchern zu den Schweizer Produzenten: Geht man vereinfachend von Gestehungskosten von vielleicht etwa 70 CHF/MWh aus, resultiert beim Preis von 600 CHF ein Gewinn von fast 32 Milliarden CHF.

Natürlich ist das stark vereinfachend, zumal Produzenten ihre Produktion zum Teil bereits abgesichert, also verkauft haben, teilweise zu tieferen Preisen. Die Zahl illustriert aber, welche Gewinne entstehen können, wenn sich diese aktuelle Preisentwicklung seitwärts bewegen würde und die Absicherungsgeschäfte künftig auf höherem Niveau stattfinden.

scienceindustries fordert vor diesem Hintergrund:

  • Kurzfristig: Ad-hoc Massnahmen
     
    • Unterstützungsmassnahmen: Damit es nicht zu einer Mangellage kommt, unterstützen wir kurzfristige angebots- und nachfrageseitige Massnahmen. Forderungen hinsichtlich Kurzarbeit und Überbrückungskrediten sind zu unterstützen, wo notwendig.
       
    • Keine Preisdeckelung: Die Ausschreibung von Einsparungen ist kritisch zu sehen, da Mitnahmeeffekte und Fehlanreize zu erwarten sind. Abfederungsmassnahmen wie ein Preisdeckel sind zwar politisch verlockend, werden von Ökonomen aber als äusserst heikel eingestuft.
       
    • Keine Rückkehr in die Grundversorgung: Grossverbraucher konnten sich jahrelang auf dem freien Markt günstig Strom besorgen, während Endkunden höhere Stromtarife bezahlen mussten. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung, dass Unternehmen wieder in die Grundversorgung zurückkehren können, nicht zu unterstützen.
  • Mittelfristig: Kostensymmetrie herstellen
     
    • Eigentümer der Energieversorger in der Verantwortung: Die Kantone stehen in der Verantwortung, ihre Interessen als Eigentümer der Elektrizitätsunternehmen sowie als Standortkantone ganzheitlich zu berücksichtigen. Die zu erwartenden Milliardengewinne sind adäquat abzuschöpfen und als Subvention an die Verbraucher zurückzuführen. Dafür können die folgenden Mechanismen zur Anwendung kommen.
       
    • Symmetrie ins System bringen: Mit der Marktprämie Grosswasserkraft besteht heute für Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW der Anspruch auf eine Marktprämie, sofern sie die Elektrizität aus diesen Anlagen am Markt zu Preisen unterhalb der Gestehungskosten verkaufen müssen. Dieser Mechanismus soll nun umgekehrt Anwendung für alle Technologien Anwendung finden, sprich der Gewinn über den Gestehungskosten von den Betreibern zurückbezahlt werden.

      Analog zur Marktprämie GWK sind je Stromproduktionstechnologie die Kosten für die Grundversorgung zu evaluieren, um die darüberliegende Rückvergütung zu definieren. Im Gegensatz zu anderen Massnahmen verlangt dieser "symmetrische Mechanismus" keine direkten Eingriffe ins Preisgefüge und verursacht damit keine direkten marktverzerrenden Effekte im Grosshandel oder bei den Absatzpreisen gegenüber Endverbrauchern.
       
    • Fehlanreize verhindern dank Verteilschlüssel: Der Verteilschlüssel für die Rückvergütung könnte anhand des Energieverbrauchs pro Kilowattstunde oder bei Unternehmen auch anhand des Umsatzes zurückgeführt werden. Um Sparanreize für die Verbraucher in einer nach wie vor angespannten Situation aufrechtzuerhalten, könnten die Entlastung beispielsweise nur für die ersten 80 Prozent des Verbrauchs zur Anwendung kommen.
       
  • Langfristig: Kostenneutrale Finanzierung
     
    • Gemeinsame Forderung der Wirtschaft: Im Rahmen einer Medienkonferenz hat scienceindustries gemeinsam mit economiesuisse und Swissmem am 30. März dieses Jahres die fünf «Grundpfeiler für eine sichere, nachhaltige und wirtschaftliche Stromversorgung" vorgestellt. Mit Blick auf den aktuell vom Parlament behandelten Mantelerlass (21.047 "Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz", sprich die Revision StromVG/EnG) wurden seitens der drei Wirtschaftsverbände klare Forderungen gestellt mit Blick auf die langfristige Finanzierung der Stromversorgung in der Schweiz.
       
    • Ausbau Erneuerbare bereits beschlossen: Mit der parlamentarischen Initiative Girod hat das Parlament bereits eine Verlängerung der Förderung von erneuerbaren Energien bis Ende 2030 beschlossen. Diesen Ausbau bezahlen wir alle mit einem Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. scienceindustries steht zum Netto-Null-Ziel 2050 des Bundesrats und somit ist die breite Zustimmung des Parlaments zur parlamentarischen Initiative Girod über alle Parteien hinweg folgerichtig. Ob alle verabschiedeten Massnahmen auch wirtschaftlich sind, ist eine andere Frage.
       
    • Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Zentrum: Heute befinden wir uns indes in einer anderen Welt: mit einem Krieg in Europa sinkt die Exportfähigkeit unserer Nachbarländer weiter. Somit stellt sich noch dringlicher die Frage nach der Sicherstellung der Versorgungssicherheit und deren Kosten. Und es stellt sich die Frage: Welche Förderinstrumente kommen heute zum Einsatz, die wirkungslos sind und deshalb ersetzt oder ganz abgeschafft werden sollten? Vor diesem Hintergrund bestehen zwei Ziele, welche auch seitens economiesuisse und Swissmem unterstützt werden:
       
    • Kostenneutrale Finanzierungsmodelle: Die Wirtschaft braucht ein marktorientiertes System, welches die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärkt. Ein Zubau muss daher nach kostenneutralen Finanzierungsmodellen erfolgen.
      • Eine Verlängerung des heutigen Netzzuschlags von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde (bis Ende 2030 bestehend) lehnen wir ab.
      • Zudem sollen Unternehmen den Netzzuschlag – im Rahmen von Zielvereinbarungen zur Energiereduktion – rückerstattet erhalten.
      • Auch der vom Bundesrat für den Winterzubau vorgesehenen zusätzlichen Netzzuschlag von 0.2 Rappen pro Kilowattstunde lehnen wir ab.
      • Stattdessen möchte die Wirtschaft den Winterzubau für die Endverbraucher kostenneutral finanzieren. Als Modell schlagen wir im Mantelerlass eine Senkung des WACC vor. Der WACC ist der kalkulatorische Zinssatz für das im Stromnetz gebundene Kapital – auf Englisch «Weighted Average Cost of Capital».
      • Für das Jahr 2022 beträgt der WACC, welchen Netzbetreiber wie Axpo oder BKW sich anrechnen lassen dürfen, 3.83 Prozent. Aufgrund der stark gesunkenen Zinsen ist dieser WACC heute jedoch zu hoch. Für das Jahr 2023 soll er, wie jüngst kommuniziert, unverändert bleiben.
      • Wird der WACC von heute 3.83 Prozent nur um einen halben Prozentpunkt gesenkt, so werden Konsumenten um rund 100 Millionen Schweizerfranken jährlich entlastet – und der im Mantelerlass vorgesehene Zuschlag von 0.2 Rappen pro Kilowattstunde wäre nicht erforderlich.
         
    • Vollständige Strommarktöffnung: Seitens der Wirtschaft fordern wir die längst überfällige vollständige Strommarktöffnung für alle Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz.
      • Schaffung von Wahlfreiheit und Innovation: Die vollständige Marktöffnung schafft als langfristiges Ziel Raum für Innovation und trägt damit zur Versorgungssicherheit. Für die im Monopol gefangenen Konsumenten wird Wahlfreiheit geschaffen und durch Wettbewerb Innovation und damit Stromversorgungssicherheit.
      • Dezentrale, erneuerbare Produktion ermöglichen: Ohne Marktöffnung wird die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion eine Wunschvorstellung bleiben. Zukunftsträchtigen Technologien und Geschäftsmodellen, welche die Dekarbonisierung und Digitalisierung ermöglichen könnten, bleibt der Durchbruch im geschlossenen Markt heute und auch in Zukunft verwehrt. Zudem wäre eine Marktöffnung Voraussetzung für ein Stromabkommen mit der EU.
         
    • Weitere Forderungen seitens scienceindustries:
      1. Die Abschaffung Marktprämie Grosswasserkraft
        - Die Marktprämie wird den Stromproduzenten für vermeintlich defizitäre Grosswasserkraftwerke ausbezahlt. Sie ist ein Überbleibsel aus einer Zeit sinkender Strompreise und fliesst nicht in den eigentlich benötigten Zubau.
        - Leider hat das Parlament mit der Verabschiedung der parlamentarischen Initiative Girod diese Marktprämie verlängert. Danach sollte sie jedoch definitiv auslaufen.
         
      2. Symmetrie ins Prämiensystem bringen:
        - Die Marktprämie Grosswasserkraft als auch die geltende Regelung zur Anrechenbarkeit der Gestehungskosten in der Grundversorgung[1] sind vorgesehen für die Situation, wenn Gestehungskosten höher als der Marktpreis sind. Dann zahlt der Staat die Differenz – respektive die Konsumentinnen und Konsumenten.
        - Diese Prämie ist allerdings asymmetrisch, sprich bei hohen Preisen über den Gestehungskosten müssen die Elektrizitätsunternehmen nichts zurückzahlen und können Gewinne behalten. Dieses System gilt es zu korrigieren: Die Marktprämie sowie die Anrechenbarkeit in der Grundversorgung sind symmetrisch auszugestalten.
         
      3. Senkung Wasserzinsen
        - 2021 hat das Parlament auch das aktuelle Wasserzinsregime bis 2030 zementiert.
        - Angesichts des geplanten und dringend notwendigen Ausbaus der Wasserkraft sind eine Senkung des Wasserzinsmaximums oder ein flexibler Wasserzins mit einem fixen und einem variablen, marktabhängigen Teil angezeigt.
         
    • Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs
      • Die Wirtschaft will einen Beitrag leisten, damit sich Stromsparen lohnt. Deshalb gilt es, die Stromeffizienz durch kluge Anreize zu stärken. Die Unternehmen leisten mit der Unterstützung der Energiespar-Initiative einen Beitrag zur Minderung einer Strommangellage.
      • Aber langfristig braucht ebenfalls die richtigen Rahmenbedingungen für die Stromeffizienzinitiative der Wirtschaft. Die Rückerstattung der CO2-Abgabe für Unternehmen, die sich zu Reduktionen verpflichten, ist sehr erfolgreich. Dies zeigt die Bilanz der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW).
      • Dieses Modell der Zielvereinbarungen möchten wir auf das Energiegesetz übertragen. Unternehmen, die sich zur Senkung ihres Stromverbrauchs verpflichten, sollen den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde zurückerstattet erhalten. Dies im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Bund. Je mehr Unternehmen solche Zielvereinbarungen umsetzen, umso weniger notwendig wird der Zubau von zusätzlicher Energie.
         

[1] Grundversorgung der Endkonsumenten ohne Marktöffnung, also im Monopol gefangene private Haushalte.


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