Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences
Übersicht und Position zur Chemikalienregulierung

Dossiers - Chemikalienregulierung

Übersicht und Position zur Chemikalienregulierung

29.06.2023

Unsere Industrien Chemie Pharma Life Sciences unterliegen der strengen Schweizer Chemikalienregulierung, welche die Gesundheit und Umwelt schützt. Bei Exporten in die EU müssen spezifische Regelungen eingehalten werden. Aktuelle Weiterentwicklungen im Green Deal können für unsere Mitgliedsunternehmen negative Folgen nach sich ziehen, wenn diese nicht auf wissenschaftlicher Basis umgesetzt werden. scienceindustries setzt sich für eigenständige, pragmatische Lösungsansätze zur Sicherstellung der Schutzziele ein.

Das Schweizer Chemikalienrecht hat zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen und gleichzeitig Handelshemmnisse mit der EU zu vermeiden. Das Schutzniveau für Bevölkerung und Umwelt ist in der Schweiz durch die heute gültigen gesetzlichen Grundlagen umfassend gewährleistet und steht demjenigen in den EU-Staaten nicht nach. Das Schweizer Chemikalienrecht beinhaltet bereits heute eine Registrierpflicht für Neustoffe, Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe und eine Zulassungspflicht wie in der EU.

Das Chemikaliengesetz, die Chemikalienverordnung und die Chemikalienrisikoreduktionsverordnung ermöglichen es der Schweiz, zusätzlich zu eigenen Überlegungen, die wesentlichen Beschränkungen im Umgang mit Chemikalien, wie sie auf europäischer Ebene als Folge von REACH eingeführt werden, autonom nachzuvollziehen. Sollte im Rahmen von REACH in Zukunft die Verwendung weiterer Stoffe aufgrund ihrer Überprüfung in der EU beschränkt oder gar verboten werden, so kann die Schweiz dies – wie bisher schon– rasch und pragmatisch auf Verordnungsstufe (z.B. in der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung) nachvollziehen.

REACH betrifft die Unternehmen in der Schweiz

Die chemisch-pharmazeutische Industrie in der Schweiz ist global tätig. Rund 60 Prozent der aus der Schweiz exportierten Chemikalien finden in den EU-Ländern Abnehmer. Alle diese Exporte müssen den REACH-Anforderungen entsprechen. REACH (Verordnung (EG) 1907/2006) ist ein wichtiges Element der Chemikaliengesetzgebung in der EU: Die Abkürzung steht für „Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“ (Anmeldung, Bewertung, und Zulassung von Chemikalien).

Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretenen REACH-Vorschriften regeln die sichere Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in der EU sowie im Europäischen Wirtschaftsraum. Durch REACH soll auch der Wissenstand über verschiedenste Eigenschaften von Chemikalien verbessert werden, damit Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken im Umgang mit Chemikalien besser geschützt werden können. Wer Chemikalien im Sinne von REACH in der EU herstellt und/oder in Verkehr bringt (z.B. durch Import), muss die entsprechenden Vorschriften der Verordnung einhalten.

EU Green Deal könnte negative Folgen für die Schweiz haben

Den EU Green Deal und den darin enthaltenen Aktionsplan "Chemical Strategy for Sustainability" (CSS) will die EU aktuell implementieren, wobei die genauen regulatorischen Änderungen erst in Ansätzen erkennbar sind. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um die grundlegendste Umwälzung im Chemikalienrecht seit der Einführung von REACH handelt. Diese Umwälzung kann auch für die Schweiz massiv negative Folgen haben. Sie bieten aber auch Chancen für den Produktionsstandort Schweiz, wenn die Weiterentwicklung des schweizerischen Chemikalienrechtes gut überlegt und auf die inländischen Begebenheiten abgestimmt wird.

Insbesondere will die "Chemical Strategy for Sustainability" (CSS) einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in der EU – es sei denn, ihre Verwendung ist unverzichtbar. Von einem vollständigen PFAS-Verbot in der Schweiz möchten neben scienceindustries auch verschiedene weitere Wirtschaftsverbände wie economiesuisse, Swissmem und Swiss Textiles absehen – sie fordern, dass sich die künftige PFAS-Regulierung auf aktuelle wissenschaftliche Studien abstützt.

Pragmatische Lösungsansätze für unsere Industrien

scienceindustries verfolgt die Weiterentwicklung des Schweizer Chemikalienrechts, speziell der Chemikalienverordnung, eng und bringt sich konstruktiv ein. Wir setzen uns dafür ein, regulatorische Vorgaben in der Schweiz mit den wichtigsten Liefer- und Absatzmärkten, speziell mit der EU, wo es sinnvoll ist, bestmöglich zu harmonisieren. Wo dies nicht sinnvoll ist, suchen wir eigenständige, pragmatische Lösungsansätze zur Sicherstellung der Schutzziele bei gleichzeitiger Wahrung eines grösstmöglichen unternehmerischen Gestaltungsfreiraums zu entwickeln.


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