Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences

Dossiers - Chemikalienregulierung

Exportverbote: Internationale Lösungen anstatt nationaler Alleingänge

Die EU plant ein Exportverbot für bestimmte Chemikalien und Pestizide. Die Schweizer chemisch-pharmazeutische Industrie, wie auch ihre europäischen Partner, sieht dies kritisch und schlägt alternative Massnahmen vor, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

16.07.2024

Die Europäische Kommission hat die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) als Teil des Europäischen Green Deals verabschiedet. Diese Strategie zielt darauf ab, Grundlage für das Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt zu schaffen. Die Strategie umfasst den Vorschlag eines Exportverbots für im eigenen Territorium nicht oder nicht mehr zugelassene Chemikalien und Pestizide.

Dabei wird jedoch ein wichtiger Aspekt ausser Acht gelassen: Insbesondere im Bereich der Pestizide sind viele Produkte betroffen, deren Anwendung für andere Klimazonen oder für in Europa nicht angebaute Kulturen vorgesehen ist (z.B. Baumwolle, Zuckerrohr, Soja etc.). Diese werden hierzulande zwar entwickelt und hergestellt, eine Zulassung zur hiesigen Verwendung wurde logischerweise jedoch nicht beantragt.

Funktionierendes internationales Übereinkommen
Der Vorschlag der EU, den Export bestimmter Produkte zu verbieten, deren Verwendung in der EU nicht oder nicht mehr zugelassen ist, hat weltweit unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Länder wie die USA, Kanada, Brasilien und Japan haben Bedenken geäussert, dass solche Verbote zu wirtschaftlichen Nachteilen und Handelshemmnissen führen.

Auch die Schweizer chemisch-pharmazeutische Industrie betrachtet dies als Herausforderung und befürwortet ein pragmatisches und international abgestimmtes Vorgehen. Internationale Abkommen wie das Rotterdamer Übereinkommen («PIC Konvention; prior informed consent») bieten bereits heute geeignete Mechanismen zur Regulierung des Handels mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Zielländer entscheiden über Importbedingungen
Das 2004 in Kraft getretenen Rotterdamer Übereinkommen verpflichtet Vertragsstaaten, regulatorische Verbote und Restriktionen dieser Produkte in den Zielländern zu respektieren und vor beabsichtigten Lieferungen über das Sekretariat des Übereinkommens die Zustimmung der Empfängerländer einzuholen. Mittels dieses "prior informed consent" (PIC) entscheiden Zielländer entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie die gelisteten Chemikalien importieren wollen. Die exportierenden Vertragsstaaten stellen anschliessend sicher, dass sich ihre Exporteure an die definierten Bedingungen halten.

Gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern stellt jedoch der illegale Handel von nicht zugelassenen Industriechemikalien und Pestiziden sowie die Anwendung von gefälschten Produkten ohne entsprechende Informationen und Beratungsdienstleistungen eine grosse Herausforderung dar – die unkontrollierte und uninformierte Verwendung von Chemikalien und Pestiziden ist eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Im Rahmen des Rotterdamer Übereinkommens kann die Schweiz die vorgesehene «Technical Assistance» bieten und somit zur Durchsetzung existierender Regulierungen in Entwicklungs- und Schwellenländern und damit zur Anhebung des Schutzniveaus beitragen.

Internationale Lösung notwendig
Optimierungen in den Bereichen der Harmonisierung der Notifizierungsverfahren zwischen Mitgliedsstaaten, der begrenzten Flexibilität und ihre Auswirkungen auf den nahtlosen Handel, und Fragen der Transparenz sind zu begrüssen, um den Handel mit Chemikalien und Pestiziden einfacher, transparenter und sicherer zu gestalten.

Aufgrund des globalen Charakters der Herausforderung ist eine internationale Lösung notwendig – unilaterale Massnahmen sind nicht zielführend. Eine effizientere Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens in Übereinstimmung mit dem WTO-Recht sind zu bevorzugen. Nationale Alleingänge in der Rechtssetzung, wie das in der EU diskutierte Exportverbot, ohne multilaterale Abstützung sowie ohne explizite Zustimmung der Empfängerstaaten, sind in einem globalisierten Kontext weder zielführend noch effizient. Im Gegenteil: Sie erhöhen die objektiven Risiken in den Zielländern, da beispielsweise Ausbildungsprogramme, die europäische Exporteure zusammen mit den Produkten in den Empfängerländern anbieten, ausbleiben werden.

Förderung des internationalen Kapazitätsausbaus
Trotz der Einstufung einiger Pestizide als gefährlich, kann deren gezielter Einsatz notwendig sein und deren sicherer Einsatz gewährleistet werden. Diese Chemikalien und Pestizide spielen durch ihre hohe Wirksamkeit eine entscheidende Rolle für die Versorgungssicherheit und den Gesundheitsschutz in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen klimatischen und agronomischen Bedingungen.

Vielmehr sollte durch den Ausbau von Kapazitäten in Drittländern (Ausbildung durch Lieferanten oder Behörden), bei gewerblichen Verwendern und staatlichen Rechtssetzungs- und Vollzugsorganen sowie durch die Bekämpfung von Produktfälschungen die Rechtsgrundlage und Sicherheit geschaffen werden, um die Infrastruktur für die sichere Handhabung bestimmter gefährlicher Stoffe zu gewährleisten. So kann der Schutz von Mensch und Umwelt effektiver gewährleistet werden und sichergestellt, dass zugelassene und geprüfte Produkte sicher angewendet werden können, ohne die wirtschaftliche Freiheit unnötig einzuschränken.

Schutz von Mensch & Umwelt sowie Wettbewerbsfähigkeit sichern
Die Schweizer chemisch-pharmazeutische Industrie befürwortet einen umsichtigen Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden. Empfängerstaaten sind auch bei Ratifizierung des Rotterdamer Übereinkommens nicht verpflichtet, weitergehende, von einzelnen Vertragsstaaten unilateral eingeführte Verbote zu unterstützen – sie werden ihren Bedarf anderweitig decken. Der wirtschaftliche Schaden bleibt hingegen in Europa.

Nationale Alleingänge in der Rechtssetzung ohne multilaterale Abstimmung schränken die wirtschaftliche Freiheit ein, ohne jedoch einen erkennbaren Mehrwert in Bezug auf den sicheren Umgang mit Chemikalien und Pestiziden. Statt auf Exportverbote zu setzen, sind internationale Kooperationen und die Durchsetzung bestehender Regulierungen, zu stärken. Dies schützt nicht nur die Umwelt und die Gesundheit der Menschen, sondern erhält auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Industrie.


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