Dossiers - Chemikalienregulierung
Fragen & Antworten Kassensturz zu PFAS
15.01.2025
Im Rahmen eines europaweiten Medienkollektivs mit dem Namen "Forever Pollution Project" hat SRF am 14. Januar 2025 mehrere Beiträge publiziert. Diese fokussieren u.a. auf das Lobbying gegen das geplante PFAS-Totalverbot auf europäischer Ebene (von dem die EU inzwischen wieder abgekommen ist). Da scienceindustries an der entsprechenden EU-Konsultation teilgenommen hatte, wurden wir für eine Studioteilnahme angefragt. Basierend auf den tendenziösen Fragen des Kassensturz haben wir uns nur schriftlich geäussert – nachfolgend die Fragen und Antworten.
Kassensturz:
- Gemäss der Recherche haben Industrievertreter in der Vernehmlassung rund tausend Mal das Argument angeführt, Fluorpolymere seien gemäss den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD “wenig bedenklich”. Auch Ihr Verband hat dieses Argument der «PFAS of low concern» angeführt und fordert, dass Fluorpolymere vom PFAS-Verbot auszunehmen seien. Die OECD dementiert allerdings gegenüber der Recherchekooperation, dass es solche Kriterien gibt. Die OECD habe zudem “keine Bewertung von Fluorpolymeren durchgeführt”. Was sagen Sie dazu?
scienceindustries:
Gerne antworten wir Ihnen bezüglich Ihrer Fragen bezüglich OECD-Kriterien für PFAS oder "Polymers of low concern" und halten fest:
- Polymere wurden in der Vergangenheit grundsätzlich als Stoffgruppe mit niedrigem Risikopotential verstanden. Deshalb sind sie im Schweizer sowie im EU-Recht von der Anmelde-, respektive Registrierpflicht ausgenommen. Das heisst, in der Vergangenheit waren alle Polymere «Polymers of low concern». Erst mit breiterem Verständnis zu einigermassen niedermolekularen Poly- und Oligomeren – z.B. nichtionische Tenside auf Basis von Fettalkohol-, Fettsäure- oder Fettaminakoxylaten, die zwar Polymere sind, aber nicht Kunststoffen entsprechen, eine gewisse Öl- und Wasserlöslichkeit haben und damit bioverfügbar sind – kam die Frage auf, ob diese Stoffe regulatorisch anders zu handhaben sind als Polymer-Kunststoffe.
- Von dieser Diskussion unberührt waren Kunststoffe, die weiterhin als «Polymers of low concern» verstanden wurden, darunter Fluorpolymere. Hiervon zeugen die Diskussionen der erwähnten OECD-Arbeitsgruppe, deren Wortmeldungen auf der OECD-Website aufgeschaltet wurden und auf welche wir uns in unserer Stellungnahme Bezug genommen haben.In der Arbeitsgruppe wurde die Relevanz von Polymeren besprochen, insbesondere deren toxikologische Relevanz verglichen mit Nicht-Polymeren. Dabei ist die Arbeitsgruppe zu einem Verständnis gelangt, dass es keine ganz scharfe, für alle Polymertypen gleiche Abgrenzung geben dürfte.
- Einig war sich die Arbeitsgruppe, dass die Abgrenzung zwischen "Polymer of Concern" zu "Polymer of low concern" im Bereich zwischen 1'000 und 10'000 Monomereinheiten liegen dürfte, das heisst, wenn ein Polymer aus mehr Monomereinheiten besteht, kann es zur Gruppe "low concern" gerechnet werden. Ebenso einig war sich die Gruppe in der Überlegung, die Abgrenzung statt über Monomereinheiten über das Molekulargewicht zu machen. Dabei wurde festgehalten, dass als Schwelle ein Molekulargewicht von 1000 g/mol angesetzt, wobei ein Molekulargewicht von weniger als 1000 g/mol in den Bereich von "concern" fallen würde. Im Umkehrschluss heisst das auch, dass ein Polymer mit einem Molekulargewicht von über 1000 g/m, respektive ein Polymer mit über 1'000 oder 10'000 Monomereinheiten zur Gruppe "Polymer of low concern" zu zählen ist.
- Wichtig ist hierbei: Die Arbeitsgruppe hat sich nicht um einzelne funktionelle Gruppen an den Polymeren orientiert, sondern an der Frage, ab welcher Molekülgrösse ein Zusammenschluss von Monomereinheiten, die wegen ihrer chemischen/physikalischen Eigenschaften als gefährlich eingestuft sind, nicht mehr als gefährlich eingestuft werden müssen, weil sie wegen der Grösse des Moleküls diese gefährlichen Eigenschaften zunehmend verlieren. Da diese abnehmende Gefährlichkeit mit zunehmender Grösse für alle Polymere gilt, gilt sie auch für Fluorpolymere. Diese Präzisierung ist wichtig, weil die Frage nach «Polymers of Low Concern» und PFAS nach einer Publikation der NGO «CHEMSEC» breit von Medien aufgenommen wurde.
- Wo sich die erwähnte Arbeitsgruppe einig war und wo nicht, konnte noch im Mai 2024 auf der Page der OECD nachgelesen werden. In der Zwischenzeit findet man diese Zusammenstellung leider nicht mehr.
Kassensturz:
Sie führten kürzlich in einem Gastkommentar in der NZZ am Sonntag aus, dass PFAS “unersetzlich” und ein “Segen für die Gesellschaft” seien. Auch in der Vernehmlassungsantwort betont Scienceindustries, dass etliche PFAS alternativlos seien. Die Recherchekooperation rund um SRF hat das Argument, dass keine Alternativen für PFAS existierten unter die Lupe genommen. Dieses wird von der Industrie in der Vernehmlassung zum PFAS-Verbot hundertfach angeführt.
In der grossen Mehrheit haben die Firmen und Verbände ihre Argumentation nicht mit konkreten Beispielen unterfüttert, obwohl die ECHA dies explizit fordert. Nur bei 134 von 525 Erwähnungen dieses Arguments, welche wir in den Dokumenten identifiziert haben, sind weitere Informationen angeführt. Sie schreiben bespielsweise in Ihrer Vernehmlassungsantwort: „Some PFAS applications are essential and today with no alternatives to achieve sustainability goals such as climate neutrality, energy efficiency or circular economy.“ Um welche PFAS-Anwendungen es sich hier handelt, ist nicht beschrieben.
Was sagen Sie dazu?
scienceindustries:
- Erstens gilt es festzuhalten, dass PFAS nicht eine einfach zusammenzufassende Gruppe von Stoffen mit ähnlichen Eigenschaften darstellen. So fallen Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe unter die von der EU verwendete Definition. Unterschiedliche Stoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften kommen für die unterschiedlichsten Zwecke zum Einsatz. Alle unterschiedlichen Gruppen von Stoffklassen, die auch der PFAS-Definition entsprechen, über einen Kamm zu scheren, wird der Komplexität der Herausforderung nicht gerecht. Dies hat auch die EU-Kommission im Nachgang zur Konsultation von 2023 erkannt und führte 2024 eine ganze Reihe von Veranstaltungen mit sektoriellem Fokus durch, um Breite und Relevanz der verschiedenen PFAS Verwendungen besser zu verstehen; diese Workshops werden 2025 fortgeführt.
- Zweitens, zur konkreten Frage folgendes Beispiel: Ein wesentlicher Teil der in der EU und auch in der Schweiz verbauten Wärmepumpen, die ihrerseits Öl- und Gasheizungssysteme ersetzen und den CO2-Ausstoss im Gebäudepark signifikant reduzierten, arbeiten mit Wärmeträgermedien, die der PFAS-Definition entsprechen, z.B. dem Mittel R-410A, das unter Normalbedingungen als Gas vorliegt. Die Installation dieser Wärmepumpen als Ersatz fossiler Heizungssysteme wurde über die letzten Jahrzehnte durch das Gebäudeprogramm subventioniert – zehntausende dieser Wärmepumpen stehen im Einsatz. Nun ist es tatsächlich so, dass im Bereich von Wärme-/Kältemaschinen alternative Medien zur Verfügung stehen, z.B. Ammoniak, Butan/Propan-Mischungen oder auch CO2. Allerdings kann eine auf R-410A ausgelegte Wärmepumpe nicht mit einer der genannten Alternativen befüllt werden, weil sie ganz anders dimensioniert werden müsste. Verschiedene Argumente sprechen bei dieser Anwendung für eine sinnvolle Aus- respektive Umstiegs-Planung. Erstens ist ein vorzeitiger Ersatz eines Heizungssystems, also bevor die Heizung aufgrund ihres Alters ohnehin ersetzt werden muss, wenig sinnvoll und für viele der Anwender ökonomisch kaum zu bewältigen. Zweitens stehen, obwohl die alternative Technologie grundsätzlich am Markt eingeführt ist, kurzfristig nicht ausreichend Wärmepumpen, die auch die alternativen Trägermedien ausgelegt sind, zur Installation zur Verfügung. Drittens würde dazu auch das zusätzlich benötigte Personal für die Demontage und Entsorgung der älteren sowie die Installation und Inbetriebnahme der neueren Wärmepumpen auf absehbare Zeit fehlen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Alternativen in der Gesamtbetrachtung, also bezüglich ökologischer, ökonomischer und Sicherheitsberachtungen tatsächlich besser abschneiden als die zurzeit verwendeten Systeme. Gerade bei den Heizungssysteme bieten Ammoniak infolge seiner akuten Toxizität und Propan/Butan-Gemische aufgrund der extrem hohen Brennbarkeit ganz andere Herausforderungen in der konkreten Anwendung.
- Drittens: Die unter zweitens dargestellten Überlegungen müssen für jede Anwendung seriös gemacht werden. Wird dies unterlassen, stellen sich Fragen bezüglich einer nachhaltigen Entwicklung in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher wie auch ökologischer Hinsicht.
Kassensturz:
Gleicht man diese 134 Fälle, die konkreter ausgeführt sind, mit Daten der Plattform ZeroPM ab, sind in zwei Drittel der Fälle durchaus mögliche Alternativen zu PFAS zu finden. So etwa für den Energie- und Elektroniksektor (u.a. Lithium-Ionen-Batterien), die Textil- und Transportindustrie oder Medizinalprodukte, aber auch für den Bausektor (Beschichtungen, Farben, Klebstoffe).
Was sagen Sie dazu?
scienceindustries:
- Wie unter dem vorangegangenen Punkt erwähnt, sind die einzelnen Anwendungen sauber abzuklären. Es ist für uns vorstellbar, dass es Verwendungen gibt, bei denen ohne grössere Einbussen bei der Leistungsfähigkeit von Systemen auf den Einsatz bestimmter PFAS verzichtet werden kann. Allerdings ist dazu eine vertiefte Abklärung zu den Umständen der Verwendungen nötig, und ebenso die Abklärungen zur gesamtökologischen Relevanz von Alternativen.
- Betrachten wir beispielsweise die Verwendung in der Medizinaltechnik, konkret an Instrumenten für minimalinvasive Operationen. In solchen Instrumenten kommen Fluorpolymere vor, weil ihre Summe spezieller Eigenschaften erfolgsbestimmend ist, so z.B. ihre Bio-Kompatibilität, ihre geringen Reibungswerte, ihre hohe elektrische Isolationsfähigkeit sowie ihre hohe chemische und thermische Stabilität, die für die Sterilisation notwendig ist. Das gleichzeitige Vorhandensein der unterschiedlichen Eigenschaften ist hier wichtig. Die Suche nach Alternativen, die den ganzen Anforderungskatalog zu erfüllen vermögen, läuft auf Hochtouren, aber gestaltet sich als äusserst anspruchsvoll.
- Wir gehen zurzeit davon aus, dass mittel- und längerfristig Alternativen für Anwendungen, die auf einer einzelnen oder wenigen Eigenschaften, die z.B. Fluorpolymere zur Verfügung stellen, nicht nur in Forschungslaboratorien gefunden werden, sondern in industriellem Massstab verfügbar werden. Erst dann wird ein flächendeckender Ersatz technisch und ökonomisch möglich sein. Es ist aber wahrscheinlich, dass es Anwendungen gibt, bei denen ein Ersatz noch lange auf sich warten lässt. Dies ist insbesondere da zu erwarten, wo eine Vielzahl der genannten Eigenschaften gleichzeitig vorhanden sein müssen. Ein Ersatzmaterial, so die heutige Einschätzung, könnte dann auch ein vergleichbares Risikoprofil haben, was nicht erstrebenswert ist.
Kassensturz:
Die oben genannten Beispiele zeigen, dass Scienceindustries sich in der Vernehmlassung zum PFAS-Verbot auch auf fragwürdige und falsche Argumente stützt. Was sagen Sie dazu?
scienceindustries:
Wir teilen Ihre Einschätzung nicht. Unsere Eingabe im Rahmen der EU-Konsultation 2023, ebenso die Antworten auf Ihre Anfrage, spiegeln die zum jeweiligen Zeitpunkt besten uns zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Informationen. Sie bilden bestehendes Know-how sowie den Stand der Forschung in unseren Industrien ab.
Kassensturz:
Experten sehen sich im Vorgehen gewisser Firmen, die PFAS anwenden, an die Lobbyingstrategien der Tabakindustrie erinnert. Risiken würden heruntergespielt, obwohl sie seit Jahrzehnten bekannt seien. Was sagen Sie dazu?
scienceindustries:
Wir können diese Aussage nicht bestätigen. Im Gegenteil bemüht sich unsere Industrie, den Informationsstand zu PFAS, den Verwendungen, den Alternativen und deren Vor- und Nachteilen zu verbessern und möglichst objektiv zu beurteilen. Dazu hat scienceindustries auch die politischen Vorstösse (Motion Maret betr. Grenzwerten in Verordnungen und Postulat Moser betr. Aktionsplan PFAS) unterstützt. scienceindustries sucht hierzu aktiv den Kontakt mit den Behörden, um aktuelles Wissen aus Industrie und Gewerbe greif- und nutzbar zu machen.
Kassensturz:
Die Recherchekooperation hat auch – mittels einer wissenschaftlichen Methode, basierend auf Daten zu Trinkwasser, Abwasser etc – berechnet, wie viel PFAS-Sanierungen die einzelnen europäischen Länder künftig kosten könnten. Für die Schweiz ergeben sich folgende Zahlen: 1 Milliarde Franken für den Zeitraum von 20 Jahren bzw. 52 Millionen Franken jährlich, falls der Eintrag ab sofort gestoppt und die Schweiz an stark belasteten Standorten nur langkettige PFAS sanieren würde. 26 Milliarden Franken oder 1,3 Milliarden jährlich, wenn weiter PFAS in die Umwelt gelangen und die Schweiz an stark belasteten Orten auch kurzkettige sanieren würde. Ihr Verband setzt sich dafür ein, dass PFAS noch über etliche Jahre zur Anwendung kämen; die Sanierungen könnten entsprechend deutlich teurer werden. Was sagen Sie dazu?
scienceindustries:
Auch dieser Vorwurf ist haltlos. scienceindustries setzt sich dafür ein, Forschung und Entwicklung voranzutreiben, um einerseits Alternativen zu entwickeln, die in der Gesamtbetrachtung besser sind als aktuell verwendete Stoffe. Andererseits arbeiten Unternehmen stetig an der Verbesserung von Produktionsmethoden, um unbeabsichtigte Emissionen zu vermeiden. Wieder andere arbeiten an Technologien, die sich den bestehenden Umweltkontaminationen annehmen. Forschung und Entwicklung, öffentliche wie private, wird auch hier entscheidend für den technologischen Fortschritt sein.
Kassensturz:
Die EFK empfiehlt, «zu prüfen, wie das Verursacherprinzip künftig zu gestalten ist, damit sich die Herstellerinnen und Importeurinnen finanziell an der Behebung von Schäden beteiligen müssen.» Da einige Ihrer Mitglieder auch PFAS in die Schweiz anbieten (wie beispielsweise den Webseiten der Chemgo AG und Sigma Aldrich AG zu entnehmen ist) möchten wir von Ihrem Verband wissen: Was sagen Sie zu diesem Vorschlag?
scienceindustries:
scienceindustries sieht diese Empfehlung eher kritisch, solange kein besseres Verständnis über die tatsächlichen Ursachen und Emissionspfade besteht. Der bisherige Ansatz, nachdem der Verursacher in die Pflicht genommen wird, funktioniert aus Sicht der Industrie ausreichend gut und nimmt die Verursacher von Umweltkontaminationen bereits heute in die Pflicht, die von ihnen verursachten Schäden materiell zu beheben und finanziell zu entschädigen. Es bestehen auch Zweifel darüber, wie eine Änderung des bisher gut funktionierenden Prozesses in der Praxis umgesetzt werden soll, ohne das hier ein ausuferndes Bürokratie- und Kontrollwesen die Preise für Publikumsprodukte ebenso wie für gewerblich und industriell genutzte Produkte erheblich erhöhen und die Hochpreisinsel Schweiz noch hochpreisiger machen würde.
Kassensturz:
Die EFK kommt zum Schluss, dass die Schweiz bisher kaum Massnahmen zur umfassenden Regulierung der Stoffgruppe PFAS ergriffen hat und schreibt: «Im Sinn des Vorsorgeprinzips und der Risikoreduktion sollte die Schweiz schon heute den legislatorischen Prozess für ein umfassendes PFAS-Verbot einleiten, um mit der EU zeitlich gleichziehen zu können.» Im Interview mit uns gab die Vertreterin der EFK an, dass ein Verbot begrüssenswert sei, weil so die Einträge in die Umwelt reduziert und die Bevölkerung vor weiterer Exposition geschützt werden könne. Warum setzt sich scienceindustries gegen ein solches umfassendes Verbot ein?
scienceindustries:
Wir teilen die Einschätzung nicht, dass die Schweiz bisher kaum Massnahmen zur Regulierung der Stoffgruppe PFAS ergriffen hat. Das BAFU hat zum Schutz von Mensch und Umwelt verschiedene Stoffe und Stoffgruppen, die unter die gängige PFAS-Definitionen fallen, einschränkenden Regeln oder gar Verboten unterstellt – dies schon seit Jahren. Dazu zählen beispielsweise Löschschäume oder auch Wärmeträgergase, die im Rahmen spezifischer Anhänge der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV) geregelt sind.
Ein umfassendes Verbot ist nicht zielführend. Es unabdingbar zu verstehen, dass PFAS nicht eine einfach zusammen zu fassende Gruppe von Stoffen mit ähnlichen Eigenschaften sind. So fallen Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe unter die von der EU verwendete Definition. Unterschiedliche Stoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften kommen für die unterschiedlichsten Zwecke zum Einsatz. Alle unterschiedlichen Gruppen von Stoffklassen, die auch der PFAS Definition entsprechen, über einen Kamm zu scheren, wird der Komplexität der Herausforderung nicht gerecht.
Dies hat auch die EU Kommission im Nachgang zur Konsultation des umfassenden Verbotsvorschlages von 2023 erkannt und führte 2024 eine ganze Reihe von Veranstaltungen mit sektoriellem Fokus durch, um Breite und Relevanz der verschiedenen PFAS Verwendungen besser zu verstehen; diese Workshops werden 2025 fortgeführt.