Dossiers - Beziehungen zur EU
CBAM benachteiligt exportorientierte Schweizer Wirtschaft
17.02.2026
Am 1. Januar 2026 trat in der EU die endgültige Regelung für die CO2-Grenzausgleichsmassnahme (CBAM) in Kraft, nachdem die Übergangsphase Ende 2025 abgeschlossen wurde. scienceindustries lehnt die Einführung von CBAM in der Schweiz ab. Unsere Industrien unterstützen bereits heute mit ihren Produkten und modernen Herstellungsmethoden den Klimaschutz und sind bereit, Hand für gangbare Lösungen zu bieten. Ein Swiss Finish ist für die Lösung globaler Herausforderungen nicht zielführend.
Im Rahmen des Kampfes gegen den Klimawandel hat die EU beschlossen, dass Programm «Fit-for-55» einzuführen. Dieses umfasst u.a., dass die kostenlosen Emissionsrechte im Rahmen des Emissionshandelssystems wegfallen. Durch die Einführung von CO2-Abgaben beim Import sollen die ungleichlangen Spiesse (also die sehr unterschiedlichen CO2-Preise) zwischen Unternehmen im europäischen Emissionshandelssystem und ihren aussereuropäischen Konkurrenten ausgeglichen werden. Mit EU-CBAM will die EU einerseits verhindern, dass Unternehmen aus energieintensiven Sektoren ihre Produktion aufgrund der internalisierten CO2-Kosten aus der EU ins Ausland verlagern, um dort (ohne Internalisierung) günstiger produzieren zu können («Carbon Leakage»). Andererseits will die EU aussereuropäischen Produzenten einen Anreiz bieten, ihre Produktionsverfahren umweltfreundlicher zu gestalten.
Übergangsphase in der EU
Am 1. Oktober 2023 trat der CBAM in seiner Übergangsphase in Kraft; der erste Berichtszeitraum für Importeure endete am 31. Januar 2024. Die schrittweise Einführung des CBAM sollte einen sorgfältigen, vorhersehbaren und verhältnismässigen Übergang für Unternehmen innerhalb und ausserhalb der EU sowie für öffentliche Behörden ermöglichen.
CBAM gilt zunächst für die Einfuhr bestimmter Waren und ausgewählter Vorprodukte, deren Herstellung CO₂-intensiv ist und bei denen das Risiko einer CO₂-Verlagerung am grössten ist: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Mit diesem erweiterten Anwendungsbereich wird CBAM – nach vollständiger Einführung – mehr als 50 % der Emissionen in den vom ETS erfassten Sektoren abdecken. Ziel der Übergangsphase war es, als Pilot- und Lernphase für alle Beteiligten (Importeure, Hersteller und Behörden) zu dienen und nützliche Informationen über eingebettete Emissionen zu sammeln, um die Methodik für die endgültige Phase zu verfeinern.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen
CBAM soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für die von den Verschärfungen des EU EHS betroffenen Industrien gegenüber dem nicht-europäischen Ausland sicherstellen. In einer Übergangsphase bis Ende 2025 sollten vorerst nur entsprechende Importe der CBAM unterworfenen Produktegruppen gemeldet werden. Eine vertikale und horizontale Ausdehnung der Produktekategorien wird die Kommission prüfen. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Importe kostenpflichtig. Die Schweiz ist aufgrund der Verknüpfung des eigenen Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU von der CBAM ausgenommen - Waren mit nicht-präferenziellem Ursprung in der Schweiz unterstehen nicht EU-CBAM-Abgabepflicht. Dennoch erwartet die exportierende Wirtschaft zusätzliche administrative Aufwände für die der CBAM unterworfenen Produktegruppen.
Situation in der Schweiz
Im eidg. Parlament liegen bereits einige Vorstösse vor, welche die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus der Schweiz gegenüber Drittstaaten fordern. scienceindustries lehnt die Einführung von CBAM in der Schweiz ab (scienceindustries Positionspapier zu CBAM).
scienceindustries anerkennt ausdrücklich die Realität des Klimawandels. Unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen das vom Bund proklamierte Netto-Null Ziel 2050 für Treibhausgasemissionen als grundsätzliche Zielausrichtung und sprechen sich für einen proaktiven und effektiven Klimaschutz aus. Deshalb hat sich die Wirtschaft für die Annahme des Klimaschutzes eingesetzt. Die über 4'500 Unternehmen, die mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) kooperieren (rund 260 stammen aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie), konnten in den vergangenen 20 Jahren ihren CO2-Ausstoss um insgesamt 30 Prozent verringern.
Die Einführung von CO2-Grenzausgleichsmassnahmen in der Schweiz hätte deshalb signifikante negative Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrien Chemie Pharma Life Sciences. scienceindustries unterstützt die Empfehlungen des Bundesrates aufgrund der regulatorischen und handelspolitischen Risiken derzeit von der Einführung eines CH-CBAM im Gleichschritt mit der EU abzusehen. scienceindustries lehnt die Einführung von CO2-Grenzausgleichsmassnahmen/CBAM ab, da sie:
a. Arbeitsplätze gefährden,
b. die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz verschlechtern,
c. somit den Wirtschafts-, Produktions- und Arbeitsstandort Schweiz schwächen und
d. in der Umsetzung mit hohen Hürden (u.a. Abklärungsaufwand, Beschaffung der CO2-Nachweise, Aufbau eines Monitoring-Systems, Ursprungsüberprüfung, Schaffung neuer Handelsbarrieren) verbunden sind und so ein Bürokratiemonster schaffen,
e. bei Verlagerung von Produktionen in Länder mit geringeren CO2-Emissionsgesetzen den CO2-Ausstoss global gesehen noch erhöht.
Einen Swiss-Finish, der die Wirtschaft in der Schweiz gegenüber den globalen Mitbewerbern benachteiligt und zu einer volkswirtschaftlichen Selbstschädigung führt, lehnen wir strikt ab.
Wir erachten einen international abgestimmten Ansatz als zielführender, um die Attraktivität der Schweiz als Investitions-, Produktions- und Arbeitsstandort aufrecht zu erhalten. Massnahmen, die den Kampf gegen die Hochpreisinsel behindern, beurteilen wir kritisch. Negative Auswirkungen infolge der Anpassung des Schweizer Emissionshandelssystem zur Aufrechterhaltung der Verknüpfung mit den EU-EHS könnten durch geeignete Massnahmen (z.B. Schaffung eines Innovationsfonds) verhindert werden.