Dossiers - Reformen im Gesundheitswesen
Positionspapier zum Kostendämpfungs-Massnahmenpaket 1
22.04.2021
Position
Die Industrien Chemie Pharma Life Sciences haben ein Interesse an einem soliden und stabilen Gesundheitssystem. Eine Reform, wie die vorliegende, die nur auf die Kosten fokussiert, gefährdet indes unsere Versorgungssicherheit. Zwei Massnahmen des vorgeschlagenen Pakets 1 erachten wir als besonders schädlich. Der vorgeschlagene Experimentierartikel missachtet grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung und greift das Territorialitätsprinzip an. Vermehrt werden mit Schweizer Prämiengelder Gesundheitsinfrastrukturen im Ausland finanziert, während die hiesigen vernachlässigt werden. Sodann geht das vorgesehene Referenzpreissystem klar zu Lasten der Patienten, denn diese müssten inskünftig bei deutlich eingeschränkter Wahlfreiheit mehr Kosten selber übernehmen. Folgerichtig lehnt scienceindustries mitunter diese beiden Massnahmen ab.
Das Territorialitätsprinzip stellt eine gute Gesundheitsinfrastruktur in der Schweiz sicher
Der in dem Paket vorgesehene Experimentierartikel soll es den Kantonen und Tarifpartnern erlauben, ausserhalb des Rahmens des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) innovative, kostendämpfende Pilotprojekte durchzuführen. Was sich auf den ersten Blick gut anhört, entpuppt sich bei genauer Betrachtung aber als problematisch. Experimente wären nämlich auf blosse Kosteneinsparungsprogramme beschränkt und könnten so keine Innovationen, die kurzfristig Investitionen hervorrufen und sich erst langfristig kostensenkend auswirken, ermöglichen. Zudem fokussiert dieser Artikel auf einer Aufweichung des Territorialitätsprinzips, womit im Ergebnis Schweizer Prämienzahler vermehrt die Gesundheitsinfrastrukturen im Ausland finanzieren würden, währendem die hiesigen zusehend vernachlässigt werden. Zudem gingen damit vermehrt Parallelimporte einher, welche über den Umweg eines experimentellen Projekts getestet und eingeführt werden könnten. Derartige Massnahmen stellen einerseits ungerechtfertigterweise den Auftrag der Zulassungsbehörde Swissmedic in Frage und untergraben andererseits die erheblichen Aufwendungen der Pharmaindustrie zur Wahrung der Arzneimittelsicherheit durch Sicherstellung von fälschungssicheren Lieferketten.
Referenzpreissystem – Am falschen Ort gespart
Das Referenzpreissystem greift, wenn drei oder mehr patentabgelaufene Präparate die gleiche Wirkstoffzusammensetzungen aufweisen. Diese werden zu einer Referenzgruppe zusammengefasst, für welche das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Verordnung einen Referenzpreis festlegt. Die Firmen können den Verkaufspreis für Präparate in der Referenzgruppe frei bestimmen. Die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet aber nur den Referenzpreis; einen diesen Preis übersteigenden Betrag müssen die Versicherten selber bezahlen. Dieser Aufpreis wird weder der Franchise noch der Kostenbeteiligung angerechnet.
Während einmal mehr durch dieses System der Prämienanstieg nicht merklich gebremst werden kann, werden die Versicherten trotzdem schlechter gestellt, indem ihnen eine Wahlfreiheit faktisch entzogen wird oder sie aber mit signifikanten steigenden Aufzahlungen konfrontiert werden. Dass dies gerade die etablierten Arzneien und Therapien betrifft, wiegt umso schwerer, insofern diese von einem viel breiteren Kreis von Versicherten in Anspruch genommen werden. Da auf der anderen Seite nicht mit einem merklichen Spareffekt zu rechnen ist, entsteht auch kein Raum für die Einführung neuer Therapien. Ein solches System schafft also allseits nur Verlierer und schon mittelfristig sind in gewissen Therapiegebieten gar Kostensteigungen möglich, da doch einige patentabgelaufene Produkte vom Markt verschwinden dürften. Die Einführung eines Referenzpreissystems wird auch in der Schweiz die Margen der Anbieter stark verkleinern und vermehrt zu Versorgungsengpässen mit Bezug auf die betroffenen Produkte führen. Marktteilnehmer stehen aufgrund zu erwartender hoher Preisvolatilität grosser Planungs- und Budgetierungsunsicherheit gegenüber. Zusätzliche Preissenkungen schädigen nicht nur die innovative Komponente der Generikaindustrie (galenische Weiterentwicklungen/patientengerechtere Anwendungsformen), sondern gefährden auch mengenmässig kleinere, tiefpreisigere patentabgelaufene Produkte, die in der Grundversorgung vom Markt verdrängt würden. Die Unternehmen werden sich mittelfristig der geringeren Verfügbarkeit finanzieller Mittel anpassen und sich zunehmend dafür entscheiden, den Fokus auf umsatzstarke Packungen zu legen und die weniger nachgefragten Produkte vom Markt zu nehmen. Auf der Anbieterseite ist somit eine weitere Konzentration wahrscheinlich, ein Phänomen, welches bereits heute augenfällig ist.
Schliesslich würde für die Vergütung von Arzneimitteln ohne Referenzpreis zudem festgehalten, dass wenn zwei wirkstoffgleiche Präparate auf der Spezialitätenliste (Liste der OKP-vergütungspflichtigen Medikamente) aufgeführt sind, nur noch das Preisgünstigere von jenen vergütet wird, wenn beide die gleiche medizinische Eignung für eine versicherte Person zeitigen (Kostengünstigkeitsprinzip). Auch diese Massnahme führte voraussichtlich zu höheren Kostenbeteiligungen der Versicherten.
Um die Versorgungssicherheit mit bewährten Medikamenten nicht zu gefährden und die finanzielle Mehrbelastung der Patienten nicht unnötig zu strapazieren, sollte sowol von einem Experimentierartikel in der vorgesehenen Form als auch einem Referenzpreissystem abgesehen werden. scienceindustries lehnt diese beiden Massnahmen folgerichtig ab.
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