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BVG-Reform muss mehrheitsfähig ausgestaltet werden
Der Bundesrat favorisiert in der Botschaft zur BVG-Reform den sogenannten "Sozialpartnerkompromiss", welcher aber so kaum mehrheitsfähig sein wird. Jetzt ist es am Parlament, anhand des von verschiedenen Verbänden vorgeschlagenen vernünftigen Mittelwegs, eine mehrheitsfähige Reform zu entwerfen.
26.11.2020
scienceindustries anerkennt die Dringlichkeit der Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG. Die heutige Ausgestaltung der zweiten Säule entspricht aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der Entwicklung an den Finanzmärkten nicht mehr der Realität. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0% ist vor diesem Hintergrund dringend notwendig und als ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zu begrüssen.
Solidarisch finanzierter Rentenzuschlag ist nicht fair
Als Ausgleichsmassnahme für den tieferen Umwandlungssatz sieht die BVG-Revision vor, allen Neurentnern einen Rentenzuschlag auszuzahlen, der über eine Lohnabgabe von 0,5% finanziert werden soll. Das führt bei einer Mehrheit der Versicherten zu weiteren hohen Kosten. Insbesondere jüngere Generationen, die nicht von diesem Zuschlag profitieren, müssen überproportional dazu beitragen. Das ist unfair gegenüber unseren Kindern und Enkeln, auch vor dem Hintergrund, dass in Zukunft weniger junge Menschen immer mehr ältere finanzieren müssen. scienceindustries lehnt daher den "solidarisch" finanzierten Rentenzuschlag entschieden ab. Aus Sicht der grössten Forschungs- und Exportindustrie der Schweiz handelt es sich dabei um einen nicht akzeptablen Eingriff in das bewährte Drei-Säulenprinzip mit den unterschiedlichen Finanzierungsformen als tragenden Pfeiler und damit um eine Aushöhlung unseres Vorsorgesystems.
Gezielte Kompensation durch den vernünftigen Mittelweg
Eine Reihe von grossen Wirtschaftsverbänden haben ein alternatives Reformmodell ausgearbeitet. Dieser vernünftige Mittelweg wird auch von scienceindustries unterstützt. Er nimmt die zentralen Stossrichtungen der Reform auf und sieht ebenfalls eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0% vor, verzichtet aber auf kollektiv zu finanzierende Rentenzuschläge zur Kompensation der Übergangsgeneration. Stattdessen wird der Leistungserhalt durch Einlagen in das BVG-Altersguthaben der betroffenen Personen sichergestellt. Die dafür notwendigen Kompensationen können die Pensionskassen aus ihren Rückstellungen finanzieren, die sie per Gesetz bereits gebildet haben. Eine neue Abgabe ist somit nicht notwendig. Pensionskassen, die nicht in der Lage sind, dies vollständig aus eigenen Rückstellungen zu finanzieren, können subsidiär durch den BVG-Sicherheitsfonds aufgefangen werden.
Das Parlament muss nun eine mehrheitsfähige Revision ausarbeiten
Der vernünftige Mittelweg reformiert die 2. Säule nachhaltig und effizient. Insbesondere würde sich durch diesen Vorschlag auch die Situation für Teilzeitarbeitende und Niedrigverdienende verbessern. Mit dem vernünftigen Mittelweg liegt ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch, mit welchem die dringend notwendige BVG Reform gelingen kann.
Weitere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Synopse sowie in unserer Vernehmlassungsantwort zur Reform der beruflichen Vorsorge.
Weitere Auskünfte:
Marcel Sennhauser, Bereichsleiter Kommunikation & Public Affairs
marcel.sennhauser@scienceindustries.ch, T +41 44 368 17 44
Sabrina Ketterer, Kommunikation
sabrina.ketterer@scienceindustries.ch, T. +41 44 368 17 43