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Sechste Offenlegung der geldwerten Leistungen der Pharmaindustrie
Abgeltungen der Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und Gesundheitsversorgern zum sechsten Mal offengelegt
02.08.2021
Mehr als 60 in der Schweiz tätige Pharmaunternehmen legen ihre Abgeltungen für Beratungs- und Dienstleistungen an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen für das Jahr 2020 auf ihren Internetseiten offen. Damit soll das Vertrauen in die wichtige Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren gefördert und einen Beitrag zur hohen Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten geleistet werden.
Für die Erforschung und Entwicklung neuer Medikamente und Therapien ist der Austausch zwischen Pharmaunternehmen und Ärzteschaft, Apothekern, Spitälern sowie Forschungsinstitutionen und Patientenorganisationen unverzichtbar. Denn nur im steten Erfahrungsaustausch können neue Therapien entwickelt und erprobt sowie bestehende verbessert werden. Dies hat auch die Covid-Pandemie eindrücklich gezeigt, im Rahmen welcher sich verschiedene Kooperationen zwischen der Industrie und diversen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und insbesondere in der Forschungszusammenarbeit ergeben haben. Die vielfältigen Tätigkeiten ziehen wiederum angemessene Vergütungen bei den Leistungserbringern nach sich.
62 Pharmaunternehmen sind Teil der Transparenzinitiative
Um diese Beziehungen für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, hat scienceindustries, gestützt auf eine Initiative der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) und in Abstimmung mit weiteren Schweizer Pharmaverbänden 2013 den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) verabschiedet. Gemessen am Umsatz decken die 62 Unterzeichnerfirmen mittlerweile schätzungsweise knapp 90% des gesamten Schweizer Markts für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab.
Der PKK schreibt vor, dass Pharmaunternehmen ihre Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Gesundheitsorganisationen vertraglich regeln müssen. Die Abgeltung solcher Dienstleistungen haben Pharmaunternehmen jeweils jährlich für das Vorjahr bis zum 30. Juni auf ihren Internetseiten offenzulegen. So werden ihre Abgeltungen, die sie an Fachpersonen und -organisationen für deren Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten entrichtet haben, transparent und interessierte Kreise erhalten die Möglichkeit, sich über diese Beziehungen ein Bild zu verschaffen.
Kooperationszuwendungen von rund CHF 182,5 Millionen im Jahr 2020
Die Unterzeichnerfirmen des PKK haben im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 erbrachten Kooperationszuwendungen folgende Summen offengelegt: CHF 6 Millionen an Fachpersonen, CHF 93 Millionen an Organisationen und CHF 83,5 Millionen für Forschung & Entwicklung.
Die Kooperationszuwendungen an Fachpersonen haben sich im 2020 deutlich reduziert, was wohl weitgehend auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur direkt gewährte Fortbildungsunterstützungen stark rückläufig waren, sondern bis zu einem gewissen Grad auch anderweitige Kooperationen aufgrund der Corona-Massnahmen eingegangen wurden. Auch beim Rückgang der Kooperationszuwendungen an Gesundheitsversorgungs-Organisationen dürfte sich ein gewisser "Corona-Effekt" bemerkbar gemacht haben, indes weniger stark ausgeprägt. Die Zuwendungen für Forschung & Entwicklung stiegen indes im vergangenen Jahr. Diese Steigerung scheint in erhöhten Forschungsaktivitäten im Kontext von Corona-Therapien respektive der Impfstoff-Entwicklung begründet zu sein.
Positive Entwicklung der individuellen Offenlegungsrate
Der unter individueller Nennung der Empfänger offengelegte Anteil der Zuwendungen hat sich weiter positiv entwickelt. Im Durchschnitt resultierte bei den Fachpersonen eine Einwilligungsrate von 87.8%, im Median gar 93%. Damit ist anzuerkennen, dass die Hälfte der PKK-Unterzeichnerfirmen Consent Rates von 93% oder höher vorweisen. Die Einwilligungsrate bei den Fachorganisationen nahm ebenfalls erneut zu und beträgt 94.9%. Der Median kam hier erneut bei 100% zu liegen, womit mindestens die Hälfte der PKK-Unterzeichnerfirmen hier Einwilligungsraten von 100% ausweisen.
Die grosse Mehrheit der Firmen hat ihre individuellen Offenlegungsraten auf hohem Niveau gehalten oder konnte diese weiter verbessern, was angesichts des damit verbundenen Aufwands erfreulich ist. Wenige Firmen haben enttäuschende Resultate erzielt. Das Kodex-Sekretariat fordert diese Unternehmen auf, ihre Einwilligungsraten zu verbessern, um die seit Anbeginn positive Entwicklung der Transparenzinitiative weiter zu stärken.
Mit der Initiative soll das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung und in die Forschung weiter gestärkt werden. Für die Aufsicht über den PKK in der Schweiz ist das Kodex-Sekretariat bei scienceindustries, dem Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences, zuständig.
Mehr Informationen: https://www.scienceindustries.ch/pkk
Weitere Auskünfte:
Marcel Sennhauser, Bereichsleiter Kommunikation & Public Affairs
marcel.sennhauser@scienceindustries.ch, T +41 44 368 17 44
Jürg Granwehr, Bereichsleiter Pharma Schweiz
juerg.granwehr@scienceindustries.ch, T +41 44 368 17 28