Dossiers - Wettbewerbsfähigkeit
Klares Ja zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Am 18. Juni 2023 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz ab. Die Vorlage stellt eine breit abgestützte Kompromisslösung dar. Mit der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer wird gewährleistet, dass Steuermillionen in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abfliessen.
31.05.2023
Grosse, international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sollen künftig infolge der OECD-Mindeststeuerreform zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder unsere Firmen nachbesteuern. Bundesrat, Parlament, Kantone und Wirtschaftsverbände wollen verhindern, dass Steuergelder ans Ausland verschenkt werden.
Auf Basis der bundesrätlichen Vorlage wurde hierzu einen breit akzeptierter neuer Verfassungsartikel erarbeitet. Dieser gewährleistet eine OECD-konforme Umsetzung, zugleich bleiben Steuereinnahmen in der Schweiz. Die breit getragene Kompromisslösung soll im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen werden.
Weltweit einheitlicher Mindeststeuersatz
Worum geht es? Internationale Firmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sollen in jedem Land, in dem sie tätig sind, mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern zahlen. Eine derartige globale Mindeststeuer wurde von der OECD und den G20-Staaten ausgearbeitet und soll einen weltweit einheitlichen Mindeststeuersatz schaffen.
Insgesamt 137 Länder, darunter auch alle G20-Staaten, sehen die Umsetzung der OECD-Mindesteuer vor. Die EU führt die OECD-Mindeststeuer auf 1. Januar 2024 ein. In der Schweiz liegt die Steuerbelastung vieler Unternehmen aktuell unter 15 Prozent. Es braucht deshalb eine Ergänzungssteuer für die betroffenen Unternehmen.
Internationales Steuerregime zugunsten der Schweiz umsetzen
Das internationale Projekt der OECD-Mindeststeuer stellt unseren Standort vor Herausforderungen. Der von Bundesrat und Parlament erarbeitete neue Verfassungsartikel zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer liegt im Interesse der Schweiz. Ohne diesen könnten Staaten, in denen internationale Schweizer Unternehmen auch tätig sind, die Besteuerung auf 15 Prozent nachholen.
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz wären zudem mit Mehraufwand im Falle einer Besteuerung in anderen Ländern sowie mit Rechtsunsicherheit bei Nicht-Umsetzung der OECD-Mindeststeuer konfrontiert. Eine temporäre Verordnung soll sicherstellen, dass die Schweizer Mindeststeuer bei Bedarf ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Für die besondere Besteuerung grosser Unternehmen braucht es eine Verfassungsänderung, wofür es ein Volks- und Ständemehr braucht.
Steuereinnahmen sollen in der Schweiz bleiben
Die Schweiz ist ein exportorientiertes Land mit einem kleinen Binnenmarkt und konkurrenzfähigen Steuersätzen und profitiert heute finanziell stark von der Attraktivität als Firmenstandort. Viele grosse, international tätige Firmen haben ihren Hauptsitz in der Schweiz. Dank ihnen sind die Gewinnsteuereinnahmen des Bundes stetig angestiegen, im Jahr 2022 waren es rund 14 Milliarden Franken – mehr als die Privathaushalte an die direkte Bundessteuer beitragen.
Rund 200 international tätige Schweizer Grossunternehmen und 2000 hier ansässige ausländische Firmen sind von der OECD-Mindeststeuer betroffen. Durch die künftige Ergänzungssteuer auf 15 Prozent rechnet der Bund mit jährlichen Mehreinnahmen von 1 bis 2.5 Milliarden Franken. Langfristig lassen sich diese Zusatzeinnahmen allerdings nur generieren, wenn der Standort Schweiz für Firmen weiterhin attraktiv bleibt und die Unternehmen hier Steuern zahlen.
Steuersubstrat für Wohlstand und Standortattraktivität
Sozialleistungen und Service public sind auch dank Unternehmenssteuereinnahmen möglich, weshalb diese Einnahmequelle nicht ins Ausland abwandern darf. Zentral ist auch, dass die Mehreinnahmen zugunsten des Forschungsstandortes investiert werden. Aufgrund der stark föderalistischen Struktur der Schweiz ist es nur naheliegend, dass den Kantonen eine wichtige Rolle zukommt.
75 Prozent der Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung bleiben in den Kantonen, 25 Prozent fliessen an den Bund. Der bewährte nationale Finanzausgleich sorgt dafür, dass alle Kantone fair von den Mehreinnahmen profitieren. Die Kantone können mit den Einnahmen dafür sorgen, dass die Schweiz weiterhin ein attraktiver Standort für Firmen bleibt.
Forschung- und Innovationsförderung im Fokus
Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen in den Erhalt der Schweizer Standortattraktivität investiert werden. Besonderer Fokus gilt in diesem Zusammenhang Investitionen in die Innovationsförderung, z.B. der Hochschulen, im Start-up-Bereich, im Berufsbildungssystem oder in die Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials. Dank entsprechender Aktivitäten der Kantone wird der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz im internationalen Wettbewerb gestärkt.
Fazit: Dank der OECD-Mindeststeuer-Reform bleiben die Steuereinnahmen in der Schweiz und die Unternehmen werden im Gegenzug vor Zusatzbesteuerung im Ausland geschützt. Damit kann die Schweiz weiterhin ein attraktiver Standort auch für international tätige Unternehmen bleiben.
Mehr Informationen zur Kampagne finden Sie auf www.zukunft-sichern.ch. Tragen Sie sich noch heute als Unterstützer ein: www.zukunft-sichern.ch/statements.
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