Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences
BVG-Revision: Wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Altersvorsorge

Dossiers - Wettbewerbsfähigkeit

BVG-Revision: Wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Altersvorsorge

Am 22. September entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die von Bundesrat und Parlament unterstützte Reform beseitigt Rentenlücken, stärkt die Generationengerechtigkeit und sichert das bewährte 3-Säulen-System.

16.07.2024

Die BVG-Revision passt das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus dem Jahr 1982 an. Es geht dabei um drei Kernanliegen: Einerseits soll die ungerechte Querfinanzierung von Renten durch die Erwerbstätigen gestoppt werden, andererseits sollen Rentenlücken für Frauen und Teilzeiterwerbstätige in der beruflichen Vorsorge geschlossen werden. Schliesslich soll die Stellung von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt gestärkt werden. Damit schafft die Reform der beruflichen Vorsorge mehr Gerechtigkeit und führt zu einer Sicherung und Modernisierung der BVG als Teil des Dreisäulen-Modells.

Reform bringt mehr Generationengerechtigkeit
Ein zentrales Ziel der BVG-Revision ist die Korrektur der übermässigen Belastung der Erwerbstätigen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung sparen Erwerbstätige heute nämlich nicht mehr nur für sich selbst, sondern ihre Erträge werden zur Querfinanzierung von Renten verwendet. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, wird der Mindest-Umwandlungssatz für das obligatorisch versicherte BVG-Altersguthaben von aktuell 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent gesenkt. Der Mindestumwandlungssatz gibt an, wie das Altersguthaben in eine lebenslängliche jährliche Rente umgewandelt wird. Beträgt der Umwandlungssatz 6 Prozent, ergibt das somit für ein Kapital von 100'000 Franken pro Jahr 6'000 Franken Rente. Nicht angetastet werden die bestehenden Renten.

Die von der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes betroffenen Übergangs-Jahrgänge werden im Rahmen der Reform grosszügig kompensiert. Obwohl nur rund ein Sechstel der Erwerbstätigen von der Senkung des Umwandlungssatzes direkt betroffen ist, erhalten rund 50 Prozent der Übergangsgeneration (Ü50) einen "Rentenzustupf". Die Übergangsgeneration betrifft die 15 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung. Das ist ein Akt der Solidarität mit all jenen Versicherten mit tiefen Renten.

Frauen, Teilzeitbeschäftige und Angestellte mit tiefem Einkommen profitieren
Die geplante Revision schliesst zudem Rentenlücken, welche vor allem Frauen und Menschen mit tiefem Einkommen betreffen. Konkret wird dies erreicht durch die Senkung der Eintrittsschwelle (versicherter Mindestlohn, ab welchem man obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist) von heute CHF 22'050 auf neu CHF 19'845. Damit wird die Anzahl der BVG-Versicherten auf einen Schlag erhöht. Wichtig ist: Der Arbeitgeber zahlt mit. Er leistet mindestens 50 Prozent der Beiträge, die auf das BVG-Konto des Versicherten gehen.

Zudem wird der sogenannte Koordinationsabzug angepasst, der dazu dient, den bei der Pensionskasse versicherten Lohn zu bestimmen. Heute wird ein Koordinationsabzug von fix CHF 25'725 vom Jahreslohn abgezogen; mit der Reform soll das System geändert und der Koordinationsabzug neu 20 Prozent des AHV-versicherten Lohns betragen. Das hat zur Folge, dass bei tieferen Löhnen ein viel grösserer Anteil des Lohnes BVG-versichert ist. Die Renten steigen.

Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitnehmenden wird erhöht
Schliesslich stärkt die BVG-Revision die Stellung von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt durch eine Senkung der Lohnnebenkosten. Heute steigen die zu zahlenden BVG-Beiträge mit dem Alter stark an, was dazu führt, dass ältere Angestellte für ihre Arbeitgeber immer teurer werden. Auch deshalb haben ältere Arbeitnehmende weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt und bleiben in der Regel länger arbeitslos.

Die BVG-Revision senkt deshalb die Beiträge der älteren Arbeitnehmenden. Damit steigen die Arbeitsmarktchancen von Menschen über 50. Gleichzeitig wird das System vereinfacht: Anstatt aktuell vier verschiedene Beitragssätze, sieht die Reform noch zwei vor: So beträgt der BVG-Beitragssatz neu von 25 bis 44 Jahren 9 Prozent und von 45 bis 65 Jahren 14 Prozent (anstelle von aktuell 18 Prozent für über 55-jährige Arbeitnehmende). Insgesamt werden die BVG-Beiträge über das Erwerbsleben ausgeglichen.

Fazit: Eine zukunftsfähige und gerechte Vorsorge
Die BVG-Revision hat zum Ziel, die Schweizer Altersvorsorge zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Sie adressiert die aktuellen gesellschaftlichen und demographischen Herausforderungen und legt den Grundstein für eine nachhaltige Sicherung der Renten. Ein Ja zur BVG-Reform trägt dazu bei, die bewährte Schweizer Vorsorge zu stärken und für kommende Generationen zu erhalten.


Schliessen

Newsletter anmelden

scienceindustries News
Standpunkte
Point-Newsletter

 
 

Aussenhandelsstatistik Chemie Pharma Life Science

Weitere Analysen

Export Chemie Pharma Life Sciences Schweiz nach Regionen

Weitere Analysen