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Publikationen - «Carte Blanche» Gastbeiträge

Peter R. Thomsen, Präsident EGIP (economiesuisse) und EPI

Schutz geistigen Eigentums – zentral für den Innovationsplatz Schweiz

25.03.2024

Der Erfolg der Schweizer Volkswirtschaft beruht zu einem wesentlichen Teil auf Innovationskraft und einem umfassenden, aber auch für Dritte rechtssicheren Schutz geistigen Eigentums. Gerade auf internationaler Ebene gibt es derzeit einige Bestrebungen der Aufweichung oder Schwächung von geistigen Eigentumsrechten.

Im September 2023 veröffentlichte die Weltorgansiation für Geistiges Eigentum (WIPO) ihren Globalen Innovations Index, der basierend auf circa 80 Kriterien die Innovationskraft einzelner Länder abbildet. Zum 13. Mal in Folge landete die Schweiz auf Platz 1 unter allen untersuchten 132 Volkswirtschaften. Auch im vom Europäischen Patentamt (EPA) kürzlich veröffentlichten Patentindex schneidet die Schweiz auf einem Spitzenplatz ab, da Schweizer Firmen, Universitäten und Erfinder auch 2023 wieder weltweit die meisten Patentanmeldungen pro 1 Million Einwohner beim EPA einreichten.

Breit abgestützte Innovationskraft bedingt intakte Rahmenbedingungen
Sogar in absoluten Zahlen liegen die Anmeldungen aus der Schweiz beim EPA mit über 9400 europaweit auf Platz 3 – nur gerade Anmelder aus Deutschland und Frankreich waren aktiver – und weltweit auf Platz 7. Diese Zahlen belegen eindrücklich die Innovationskraft der Schweizer Volkswirtschaft. Diese stützt sich zudem nicht nur auf einige Grosskonzerne, sondern auf einen grösseren Kreis von oft in ihrem Bereich zur Weltspitze zählenden KMU.

Umso wichtiger ist es, dass die Rahmenbedingungen für den Erwerb und die Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum sowohl auf internationaler wie auf nationaler Ebene intakt bleiben. Dies ist insbesondere für solche Bereiche kritisch, in denen grosse Investitionen in technisch-wissenschaftliche Erfindungen getätigt werden, die, wenn einmal bekannt, leicht durch Wettbewerber nachgeahmt werden können, wie zum Beispiel im Life Sciences-/Pharma-Bereich, in der Chemie- oder der Medizintechnik.

Meilenstein zur Stärkung des Schweizer Patentrechts erreicht
Auf nationaler Ebene wurde gerade in den letzten Wochen ein Meilenstein erreicht: Das Schweizer Parlament hat mit der Umsetzung der Motion Hefti 19.3228 eine wesentliche Revision des Patentgesetzes beschlossen, die in Zukunft zu mehr Rechtssicherheit für Anmelder wie auch für von Patenten betroffenen Dritten führt. Kern der Revision ist, dass – im Gegensatz zur jetzigen Situation – auch die beim Institut für Geistiges Eigentum angemeldeten Patente auf alle Patentierungskriterien geprüft werden können.

Das nationale Patentsystem wird zudem dadurch attraktiver, dass alle Beschwerden im Patentbereich durch das mit Fachrichtern besetzte Bundespatentgericht beurteilt werden und dass das in internationalen Konzernen übliche Englisch leichter in Patentverfahren genutzt werden kann. Mit einer Umsetzung der Revision kann wohl bis Ende 2026 gerechnet werden.

Geistige Eigentumsrechte auf internationaler Ebene in Bedrängnis
Auf internationaler Ebene muss sich die Schweiz in verschiedenen Foren derzeit dagegen wehren, dass geistige Eigentumsrechte deutlich geschwächt werden – so auch an der 13. Ministerkonferenz der WTO, die Anfang März in Abu Dhabi zu Ende ging. Dort hat sich die Schweiz zusammen mit anderen innovationsfreundlichen Ländern (z.B. Japan, UK), erfolgreich dafür eingesetzt, dass ein Mechanismus verhindert wurde, wonach alle geistigen Eigentumsrechte, insbesondere Patente für Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19-Infektionen, durch WTO-Länder generell ausgesetzt werden könnten.

Das wäre eine deutlicheAusweitung eines Entscheids, der 12. WTO-Ministerkonferenz in Bezug auf COVID-19-Impfstoffpatente gewesen, der auch schon als potenziell innovationsfeindlich einzustufen war. In der WHO wird derzeit ein globales Instrument verhandelt, dass eine besser koordinierte internationale Antwort auf eine künftige Pandemie erlauben soll (Pandemic Preparedness Treaty). Auch in diesem, an sich zu begrüssenden Vertrag besteht die Gefahr der Umsetzung von Vorschlägen für durch Staaten oder internationale Organisationen erzwungenen Technologie- und Knowhow-Transfer und die Aussetzung von Patentrechten.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Schweiz zusammen mit anderen innovationsfreundlichen Ländern auch weiterhin erfolgreich dafür einsetzen wird, dass die für die Schweizer Volkswirtschaft so wichtigen Anreize für Innovationen auch künftig durch solide Rechte an geistigem Eigentum bestehen bleiben und wo nötig ergänzt werden.

 

Peter R. Thomsen, Präsident der economiesuisse Expertengruppe für Geistiges Eigentum (EGIP) und Präsident des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (EPI)


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