Publikationen - Positionspapiere
Positionspapier zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI)
20.03.2020
Die Industrien Chemie Pharma Life Sciences sowie die gesamte Schweizer Wirtschaft haben ein eminentes Interesse an einer umfassenden Rechtsicherheit. Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) verletzt fundamentale Grundsätze des Rechts, führt bei Annahme zu einem hohen bürokratischen Aufwand auch für klein- und mittelständige Unternehmen (KMU) und schädigt so den Wirtschaftsstandort Schweiz in hohem Mass. Die Einführung von gesetzlichen Verpflichtungen und Haftbarkeiten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt bei Geschäftstätigkeiten im Ausland würde die schweizerischen multinationalen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen. scienceindustries lehnt die unilaterale Einführung einer gesetzlich geregelten Unternehmensverantwortung ab. Wir unterstützen hingegen global etablierte Standards im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility - CSR).
Ein Alleingang der Schweiz
Die Initiative verletzt fundamentale Grundsätze des Rechts. Gemäss aktueller Rechtslage sind die Leitungsorgane von Schweizer Unternehmen bereits heute zur Beachtung der Menschenrechte und Umweltvorschriften verpflichtet. Keine mit der Schweiz vergleichbare Rechtsordnung kennt eine weitergehende Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats, als jene im bestehenden Schweizer Aktienrecht. Insbesondere sieht keine Rechtsordnung vor, dass die Sorgfaltspflicht und Haftungen noch über die verbundenen Unternehmen hinaus auch auf die Zuliefererkette ausgedehnt werden. Damit würde die Initiative, die von den Initianten unter dem irreführenden Namen Konzernverantwortungsinitiative lanciert wurde, aber gerade KMUs und kleinere Unternehmen treffen. KMU's mit Auslandsbeziehungen wären direkt betroffen. Stärker noch dürften sie aber indirekt als Zulieferer von Grossunternehmen in der Pflicht sein, denn diese wären gezwungen, von ihren Zulieferer rechtliche Zusicherungen einzuverlangen und im Falle einer Verurteilung auf diese Rückgriff zu nehmen. Um ein regel- und normenkonformes Wirtschaften innerhalb ihrer Wertschöpfungskette zu gewährleisten (Prozess der Sorgfaltsprüfung, Due Diligence), haben die international tätigen Unternehmen einen vielschichtigen Prozess zur Umsetzung und Überwachung der Verhaltenskodizes etabliert. Weil sich für ein Unternehmen direkte Haftungsfolgen ergeben, wenn bei Zulieferern Verstösse geschehen und das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es seinen Sorgfaltsprüfungspflichten nachgekommen ist, müssten nach der Annahme der Initiative die bestehenden Prozesse aufgebläht werden. Der heute zielgerichtete Ansatz in der Umsetzung der Due Diligence, welcher sich an internationalen Grundsätzen orientiert, wäre durch die Initiative in der Schweiz übersteuert.
Standards für das nachhaltige Lieferkettenmanagement sind etabiliert
Die Wirtschaft hat bereits viel getan um hohe Standards für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Neue Ansätze für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement haben sich durchgesetzt, welche auf die Arbeiten des UN-Sonderbeauftragten John Ruggie zurückgehen (beyond monitoring). Die international tätigen Unternehmen arbeiten daher zunehmend aktiv mit den Zulieferern in Entwicklungs- und Schwellenländern an einer Verbesserung der Situation vor Ort. Verstärkend wirkt, wenn die Unternehmen zusätzliche positive Anreize für ihre Zulieferer setzen, indem sie ihnen für eine umsichtige Handhabung von Umwelt- und sozialen Risiken beispielsweise einen bevorzugten Lieferantenstatus in Aussicht stellen (preferential treatment). Dieses moderne Stakeholder-Management wird durch die Initiative gefährdet.
Die Einführung von gesetzlichen Verpflichtungen und Haftbarkeiten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt bei Geschäftstätigkeiten im Ausland würde die Schweizer multinationalen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen und somit dem Unternehmensstandort Schweiz schaden. Zudem sollte man sich auch im Klaren sein, dass viele Unternehmen ein solches Klagerisiko wie es die Initiative mit sich bringt, nicht tragen können und abwandern. scienceindustries lehnt daher die unilaterale Einführung einer gesetzlich geregelten Unternehmensverantwortung ab. Wir unterstützen hingegen global etablierte Standards im Bereich der Corporate Social Responsibility (CSR). Die Mitgliedsunternehmen von scienceindustries befolgen die lokalen gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitsbedingungen, Sicherheitsstandards, Umweltschutz usw. und halten sich an international anerkannte Sozial- und Umweltstandards (vgl. das Positionspapier "Corporate Social Responsibility - CSR). Zudem verfolgen die Unternehmen freiwillig ergänzende CSR-Strategien, wo sie es für sinnvoll erachten. Dabei gehen die Unternehmen oft über die Einhaltung lokaler gesetzlicher Vorschriften hinaus und streben danach, ihre Tätigkeiten im Unternehmen selbst, entlang der Wertschöpfungskette, am Standort des Unternehmens und am Markt möglichst weitsichtig und zukunftsverträglich zu gestalten.
Die Politik ist sich nicht einig
Aus all den genannten Gründen lehnen nicht zuletzt auch das Parlament und der Bundesrat die UVI ab. Indes findet seit langem eine Diskussion in den Räten statt, wie gewissen Anliegen der UVI entsprochen werden könnte. Während der Nationalrat einen Gegenvorschlag (GGV) entworfen hat, der weitgehend die Anliegen der UVI vorwegnimmt, will der Ständerat nicht so weit gehen. Die Wirtschaft lehnt den GGV des Nationalrats ab, weil er quasi einer Umsetzung der UVI gleichkommt. Sie hat sich im politischen Prozess selber konstruktiv mit Lösungsvorschlägen eingebracht. Augenfällig war dabei, dass die Initianten alle Versuche der Wirtschaft, das Risiko von unberechtigten Klagen gegen Unternehmen in der Schweiz einzudämmen, bekämpften. So widersetzten sie sich einer Bestätigung der ausreichenden Sorgfaltsprüfung durch Dritte oder der Einführung einer sogenannten Subsidiaritätsklausel. Im Sommer 2019 brachte schliesslich der Bundesrat einen eigenen Vorschlag in die Diskussion ein, welcher im Unterschied zu jenem des Nationalrates international abgestimmt ist. Dieser schafft über den Nachvollzug der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht sowie die Einführung spezifischer Sorgfaltspflichten im Bereich der Kinderarbeit und Konfliktmineralien die Basis für eine zielführende und sachgerechte Regulierung. Neu wären Schweizer Unternehmen angehalten, den gesamten Wertschöpfungsprozess ihrer Produkte – von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion bis hin zum Verbrauch – auf potenzielle Risiken bezüglich Kinderarbeit und der Finanzierung von Konfliktmineralien zu untersuchen und Abwehrmassnahmen bereitzustellen. Die Schweiz würde mit diesem Vorschlag direkt zu den derzeit am stärksten regulierten Ländern im Bereich der Unternehmensverantwortung aufschliessen. Während sich der Ständerat für diese Lösung ausgesprochen hat, beharrt der Nationalrat auf seinem GGV. Es bleibt die Hoffnung, dass die Differenzbereinigung einen Schweizer Alleingang in dieser höchst standortrelevanten Frage verhindern kann.
Fazit
scienceindustries erachtet es als verfehlt, die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten mittels einer umfassenden und zwingenden Unternehmensverantwortung gewährleisten zu wollen. Dem Anliegen ist mit etablierten Standards, wie etwa dem UN Global Compact oder den OECD-Empfehlungen für multinationale Unternehmen, besser gedient. Beide basieren auf Freiwilligkeit, sind in der Praxis bereits weit fortgeschritten und werden international angewendet. Mit dem GGV des Ständerates müssten die Unternehmen über ihre diesbezüglichen Anstrengungen regelmässig Bericht erstatten und sich im Bereich der Kinderarbeit und Konfliktmineralien an spezifische Sorgfaltspflichten halten, die im internationalen Vergleich zu den strengsten gehörten. scienceindustries lehnt UVI und GGV des Nationalrats folgerichtig ab und erkennt im GGV des Ständerates einen international abgestimmten Lösungsansatz.