Dossiers - Chemikalienregulierung
Künftige PFAS-Regulierung: Was ist der richtige Weg?
Die EU will ein umfassendes PFAS-Verbot einführen, was mit einschneidenden gesellschaftlichen Einschränkungen verbunden wäre. Die PFAS-Regulierung in der Schweiz verlangt eine umfassende Perspektive und Augenmass, zudem ist die Entwicklung in der EU abzuwarten.
29.06.2023
Die EU geht davon aus, dass es derart viele PFAS gibt, dass sie sich nicht einzeln regulieren lassen und darum grundsätzlich zu verbieten sind. Korrekt ist: In einem Unep/OECD-Report aus dem Jahr 2018 sind 4730 PFAS benannt. Gemäss einer Studie aus dem Jahr 2021 sind jedoch nur gerade 256 Stoffe kommerziell relevant und noch nicht reguliert. Diese Anzahl an Stoffen lässt sich auf wissenschaftlicher Basis mittels Einzelstoffbetrachtungen regulieren.
Im Rahmen einer neuen Regulierung will die EU nun PFAS umfassend verbieten: Bis September 2023 läuft dazu eine Vernehmlassung, diese wird 2024 ausgewertet. Die Regulierung soll mit Entscheid der EU-Kommission im Jahr 2025 in Kraft treten und ab 2026/2027 greifen. Verschiedene europäische Wirtschaftsverbände bekämpfen dieses Vorhaben, da sie enorme Einschränkungen für die Gesellschaft befürchten. Zudem fehlt nach wie vor grundlegendes Wissen über viele Aspekte von PFAS – deren Regulierung muss jedoch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Situation Schweiz: viele offene Fragen
Auch in der Schweiz sind noch viele Fragen offen, die eine vertiefte wissenschaftliche Basis benötigen. Insbesondere ist zu klären, wie erreicht werden kann, dass die Schweiz die sicheren Anwendungen von PFAS in Produktionsprozessen und Gütern des täglichen Bedarfs weiterhin nutzen kann. Auch ist zu verhindern, dass Teile der Wertschöpfungskette in Länder mit risikobehafteten Arbeits- und Produktionsbedingungen verlagert werden.
scienceindustries und seine Mitglieder unterstützen das Ziel, landesweit einheitliche Vorgaben und Grenzwerte zur Beurteilung belasteter Standorte und den Umgang mit Aushubmaterial unter Einbezug der Wirtschaft zu erarbeiten. Bei der Festlegung der Grenzwerte ist eine gesamtheitliche Betrachtung anzuwenden und insbesondere die bestehende Hintergrundbelastung zu berücksichtigen. Die Grenzwerte sollen dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen – so soll deren Einhaltung technisch möglich und ökologisch sinnvoll sein. Zudem ist sicherzustellen, dass beim Umgang, Transport und der Entsorgung von Aushubmaterial nicht anderweitig unverhältnismässige Emissionen entstehen.